Bodycams für Polizei: 20 Geräte in Testbetrieb

Ab März 2016 startet das Innenministerium einen Testbetrieb mit Körperkameras für die Polizei. Zunächst sollen 20 Kameras angeschafft werden. Diese sollen Beamte bei Einsätzen tragen, bei denen mit Konflikten zu rechnen ist.

Der Probebetrieb mit 20 Kameras soll ab März in Wien, der Steiermark und in Salzburg starten. „Der Testbetrieb ist in Vorbereitung. Wir haben Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt, die wir derzeit vergleichen. Es gibt aber noch keine Entscheidung welches Modell zum Einsatz kommt“, sagt Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck.

„Wir sehen immer wieder, dass es zu konfliktbehafteten Amtshandlungen kommt, wo es im Nachhinein eine größtmögliche Objektivierung notwendig ist. Diese ist zweifellos durch Ton- und Bildaufnahmen gegeben“, sagt Grundböck gegenüber Ö1.

Nicht „flächendeckend bei jeder Amtshandlung“

Die Kameras sollen nur bei Anlässen getragen werden, bei denen ein gewisses Konfliktpotential erwartbar ist. „Was nicht unsere Intention ist, ist dann flächendeckend bei jeder polizeilichen Amtshandlung Bild- und Tonmaterial aufzuzeichnen. Deswegen wird es sich beschränken auf Amtshandlungen wo ein gewisses Konfliktpotenzial gegeben ist und wo erwartbar eine entsprechende Dokumentation im Anschluss benötigt werden kann“, sagt Grundböck. Das betrifft etwa Demonstrationen oder Fußballspiele. Die Kamera soll nicht während des gesamten Einsatzes mitlaufen.

Kritiker befürchten allerdings, dass unschuldige Personen aufgezeichnet und im Zuge der Ermittlungen ins Visier der Polizei geraten könnten. „Es geht nicht darum flächendeckend von möglichst vielen Personen Bildmaterial zu haben. Es geht ausschließlich darum Einsatzgeschehen der Polizei in konfliktbeladenen Situationen zu dokumentieren“, sagt Grundböck.

Kritik am geplanten Einsatzbereich von Gewerkschaft

Bei der Polizeigewerkschaft würde man sich einen umfassenderen Einsatz der Kameras wünschen. „Wenn man sich das jetzt anschaut, wird es nicht den Bereich abdecken, der gewünscht ist. Man will nur den großen sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst damit überwachen“, sagt der Chef der Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger (FSG) gegenüber Ö1. Kleinere Einsätze, bei denen es vielleicht zu Vergehen der Beamten kommt, würden nicht erfasst werden.

Nach dem einjährigen Probebetrieb könnte die Polizei zwar mehr als 20 Kameras erhalten, dass jeder Polizist mit einer Körperkamera ausgestattet wird, ist nach Angaben des Innenministeriums aber definitiv nicht geplant.

Körperkameras auch für die Justizwache

Neben der Polizei wird auch die Justizwache Körperkameras testen. „Der Test ist für 2016 geplant. Einen konkreten Starttermin für den Testbetrieb gibt es noch nicht, es müssen noch rechtliche Dinge geklärt werden“, sagt der Sprecher der Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium, Josef Schmoll, auf Anfrage von wien.ORF.at. Auch noch nicht geklärt sei, wie viele Geräte getestet werden sollen.

Wie Schmoll im Sommer erläuterte, werden in ausgewählten Justizanstalten die Body-Cams zum Einsatz kommen: „Zielgruppe sind die jeweiligen Einsatzgruppen.“ Diese spezialisierten Beamten rücken immer dann aus, wenn es in den Hafträumen zu aggressiven Situationen, Raufereien unter Häftlingen oder Suizidversuchen kommt und deeskalierende Maßnahmen gefragt sind.

Body-Cams auch als Ergänzung zu Tasern

Mit den Kameras soll einerseits das fachlich korrekte Vorgehen der einschreitenden Beamten dokumentiert und damit eine Qualitätssicherung betrieben werden. Zum anderen dienen die Aufnahmen Beweiszwecken, falls es zu Anzeigen wegen behaupteter Übergriffe seitens des Wachpersonals kommt.

Die Body-Cams sind auch als Ergänzung zu den Tasern zu sehen, die seit einigen Jahren zur Ausrüstung der Einsatzgruppen zählen, betonte Schmoll. Während eine im Taser eingebaute Kamera nur die unmittelbare Schussabgabe aufzeichnet, filmen die Körperkameras länger mit. Im Gefängnisalltag wird übrigens auf den Taser kaum zurückgegriffen. Sowohl 2013 als auch 2014 wurde laut Schmoll in den 27 Justizanstalten jeweils nur ein Einsatz verzeichnet. In beiden Fällen handelte es sich um einen angedrohten Suizid eines Häftlings.

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