Fall Bakary Jassey: Antrag wieder abgelehnt
In erster Instanz hatte das Straflandesgericht den Wiederaufnahmeantrag von drei ehemaligen Polizisten im August 2015 abgewiesen. Die Ex-Polizisten legten dagegen Beschwerde ein - mehr dazu in Bakary J.: Kein neues Verfahren für Polizisten (wien.ORF.at; 10.8.2015).
Diese Beschwerde wurde vom OLG am 21. Dezember als unbegründet zurückgewiesen, wie Gerichtssprecher Reinhard Hinger am Freitag gegenüber der APA erklärte. Der Beschwerde komme keine Berechtigung zu, die von der Rechtsvertreterin der Ex-Polizisten vorgelegten Unterlagen hätten keine Bedenken an deren Verurteilung erwecken können, befand das OLG. „Dieser Versuch, die Strafsache wieder aufzunehmen, ist damit endgültig gescheitert“, bestätigte Hinger Berichte in verschiedenen Tageszeitungen.
APA/Neubauer
Amtshaftungsverfahren beendet
Im November endete im Justizpalast das Amtshaftungsverfahren um eine finanzielle Entschädigung von Bakary Jassey. Ihm waren von der Finanzprokuratur zuvor 110.000 Euro zugestanden worden, seine Rechtsvertreter hielten diese Entschädigung für nicht ausreichend und klagten daher am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) weitere 384.000 Euro ein - mehr dazu in Fall Jassey: Amtshaftungsverfahren beendet (wien.ORF.at; 26.11.2015).