Indirekt diskriminiert: Erstmals Schadenersatz

Der Klagsverband hat erstmals eine Verurteilung wegen indirekter Diskriminierung erwirkt. Nicht nur drei Männer, die rassistisch diskriminierend nicht in einen Club gelassen wurden, sondern auch ihre Freunde erhielten Schadenersatz.

Bisher wurde Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses noch nie bei Gericht geltend gemacht, erklärte die Juristin Andrea Ludwig. Drei junge Männer - denen aufgrund ihres Aussehens ein Migrationshintergrund zugeschrieben wurde - waren vom Türsteher des Clubs mit der Begründung abgewiesen worden, sie seien „Leute, die zu Problemen führen“.

Ihre drei Freunde ordnete er als Österreicher ein und ließ sie hinein, zwei junge Frauen warteten bereits drinnen. Nachdem sie sich alle miteinander beim Türsteher beklagten, mussten alle gehen.

Verfahren dauerte drei Jahre

Nach einem dreijährigen Verfahren bekamen jetzt alle Schadenersatz: Die drei wegen ihres Aussehens abgewiesenen Burschen 600 Euro für die erlittene Würdeverletzung, die anderen 350 Euro aufgrund einer Diskriminierung durch Assoziierung. Das freut Ludwig zwar prinzipiell, aber die Summen seien „sehr niedrig“ und auch die Unterscheidung nicht zu rechtfertigen, kritisierte sie in einer Aussendung.

Die diskriminierende Türpolitik sei zwar laut Gleichbehandlungsgesetz verboten, aber doch weitverbreitete Praxis. Von Lokalen abgewiesene Personen werden regelmäßig vom Klagsverband vertreten.

Dieser Verband wurde 2004 gegründet, um Musterprozesse zu führen und Informations- und Bewusstseinsarbeit für die Antidiskriminierungsgesetzgebung zu leisten. Der Dachverband führt jährlich rund fünf Gerichtsverfahren, um diskriminierten Einzelpersonen zu ihrem Recht zu verhelfen und Judikatur in diesem Bereich zu schaffen.

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