Küssel bekommt Hitler-Büste nicht zurück

Der wegen NS-Wiederbetätigung verurteilte Gottfried Küssel bekommt seine Hitler-Büste nicht zurück. Das entschied am Freitag das Wiener Straflandesgericht. Die Büste und andere Dinge wurden bei den Ermittlungen beschlagnahmt.

Mehrere Kartons hatte Richterin Martina Krainz in den Gerichtssaal 203 bringen lassen. Der Inhalt war im Zuge der Ermittlungen gegen Küssel in dessen Wohnung bzw. in den Räumlichkeiten einer seinerzeit von ihm betriebenen Kameradschaft namens „Ferialverbindung Das Reich“ sichergestellt worden. Küssel war als Initiator der neonazistischen Homepage alpen-donau.info sowie des dazugehörigen Forums alinfodo.com neuerlich ins Visier der Verfassungsschützer geraten.

Küssel-Prozess

APA/Herbert Pfarrhofer

Gottfried Küssel

Reichsadler und Laptops ebenfalls eingezogen

Nun verlangte er mit Nachdruck unter anderem eine blank polierte bronzene Hitler-Büste zurück, die Krainz einem Karton entnahm und auf dem Richtertisch platzierte, bis Küssels Rechtsbeistand Michael Dohr darum ersuchte, „das Ding“ wieder wegzuräumen, „weil das in einem österreichischen Gerichtssaal nichts verloren hat“. Auch einen roten, mit NS-Devotionalien versehenen Samtpolster und einen Reichsadler wollte Küssel wieder haben: „Der gehört mir. Der war bei mir zu Hause. Außerdem ist er kaputt.“

An Laptops, externen Festplatten und einer Verschlüsselungssoftware machte Küssel ebenfalls Besitzansprüche geltend. All diese Gegenstände wurden jedoch für eingezogen erklärt, weil sie mit Passwörtern gesichert sind, die Küssel und ein verurteilter Mittäter nicht preisgeben wollten. Für Richterin Kainz war damit der „dringende Verdacht gegeben, dass sie für die Tat verwendet wurden“.

Tuch und Gürtelschnalle ausgehändigt

Auch das Buch „Die Gaskammer-Lüge“ des Wiener Revisionisten Wolfgang Fröhlich sah Küssel nicht wieder. Wozu er den Band denn grundsätzlich benötige, wollte Krainz wissen. „Zum Lesen. Ich habe 8.000 Bücher“, beschied ihr Küssel. Sämtliche Gegenstände, die der Richterin geeignet schienen, „im weitesten Sinn eine verbotene ideologische Richtung zu schaffen bzw. zu festigen“, verschwanden am Ende wieder in den Kartons.

Ausgehändigt bekamen Küssel bzw. sein Anwalt unter anderem eine Farbzeichnung Küssels, ein Stofftuch und eine Gürtelschnalle, die Krainz als unbedenklich einstufte. Küssels Mittäter durfte sich über ein Wiedersehen mit Teilen seiner CD-Sammlung freuen. Die Richterin sah zudem keinen Grund, Scheiben von Roxette, In Extremo und Gigi D ́Agostino in der landesgerichtlichen Depositenstelle zu versenken.

Freigang zur Klärung der Besitzverhältnisse

Küssel war im Jänner 2013 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt worden, ein OGH-Urteil bestätigte den Schuldspruch ein Jahr später, verringerte die Haftdauer jedoch auf sieben Jahre und neun Monate - mehr dazu in Küssel: OGH bestätigt Schuldspruch. Zur Klärung der Besitzverhältnisse der beschlagnahmten Gegenstände bekam Küssel sogar einen Freigang gewährt.