Flüchtlinge: Erleichterung bei Bauvorschriften

Die Bauvorschriften zur Errichtung von Objekten mit temporärer Nutzung, etwa für Übergangsquartiere für Flüchtlinge, sollen erleichtert werden. SPÖ und Grüne sehen „dringende Notwendigkeit“, von der Opposition kommt Kritik.

„Bauordnungsnovelle bringt schlankere Bürokratie“ - Mit diesen Worten berichteten SPÖ und Grüne am Donnerstag über die Änderung einzelner Vorschriften. Der konkrete Anlass: „Die Stadt Wien will Menschen, die aufgrund von Kriegen oder Naturkatastrophen aus Krisengebieten zu uns fliehen, rasch vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung stellen. In der Praxis stößt das oft auf Probleme, da geeignete Gebäude, wie etwa Bürogebäude, erst nach deren Adaptierung verwendet werden können bzw. weil bürokratische Verfahren im Vorfeld lange dauern können“, hieß es in einer Aussendung.

Erleichterungen bei Genehmigungen vorgesehen

Mit der Gesetzesänderung wolle man auf die „dringende Notwendigkeit“ der Schaffung von Unterkünften eingehen und temporäre Einrichtungen durch eine schlankere, effizientere Bürokratie möglich machen. Konkret soll es für alle Gebäude, die befristet genutzt werden - wobei dies bis zu 15 Jahre dauern kann - Erleichterungen beim Einholen der diversen Genehmigungen geben.

Damit sollen temporäre Bauwerke auch dann ermöglicht werden, „wenn nicht alle baurechtlichen oder -technischen bzw. raumordnungsrechtlichen Vorschriften zur Gänze eingehalten werden“. So komme man zu einer entsprechenden Beschleunigung, wurde versichert.

Containerbauten, die nicht länger als sechs Monate stehen, sollen von der Bauordnung überhaupt zur Gänze ausgenommen werden. „Es gibt in der Rechtsordnung sehr, sehr viele Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung aus guten Gründen nicht zuerkannt wird. Hier ist natürlich die Notwendigkeit, dass man das rascher errichten muss, denn wer schnell hilft, hilft doppelt“, begründete Gemeinderat Kurt Stürzenbecher (SPÖ) im Ö1-Mittagsjournal. Man habe sich entschlossen, rasch zu helfen, so Christoph Chorherr, Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr.

Antrag am Montag im Bauausschuss

Am Montag im Bauausschuss wollen SPÖ und Grüne im Wiener Landtag die Weichen stellen. Geht der Antrag durch, hätten die Anrainer mit ihren Bedenken keine Aussicht auf Aufschub von Asyl-Bauten. Laut Stürzenbecher wird der Landtag am 18. März über die Änderung der Bauordnung abstimmen.

Ob die Opposition bei dem Antrag mitgeht, ist offen. Am Freitag setzte es von den Oppositionsparteien Kritik. FPÖ-Vizebürgermeister Johann Gudenus sprach von einem „Missbrauch“ der Bauordnung. Er forderte einmal mehr, die „Obergrenze Null“ für weitere Flüchtlinge in Wien: „Das Boot ist längst voll, von weiteren Stofftierverteilaktionen auf unseren Bahnhöfen sollen die rot-grünen Willkommensklatscher daher absehen.“

Nach Ansicht von Gernot Blümel, Obmann der Wiener ÖVP mag die Maßnahme zwar berechtigt sein, er vermisst laut eigenen Angaben jedoch vergleichbare Aktionen für Unternehmer. Denn die Wirtschaft würde nicht unterstützt, sondern blockiert. Hier sei eine Entbürokratisierung ebenfalls längst fällig, mahnte er. „Diese Novelle geht eindeutig zu weit und würde die Aushebelung von Bauordnung und Nachbarschaftsrechten bedeuten“, warnte auch NEOS-Planungssprecher Stefan Gara.

Ludwig: Private Projekte nicht betroffen

Im Büro des zuständigen Stadtrats Michael Ludwig (SPÖ) wurde auf APA-Anfrage betont, dass die neuen Bestimmungen nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen könnten. Und: Möglich ist das nur, wenn Bauvorhaben staatlich organisiert sind, also etwa eine Hilfsorganisation im Auftrag des Bundes oder der Stadt tätig wird. Private Projekte seien davon nicht betroffen, wurde versichert.

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