Frau im Prater vergewaltigt: Haft

Ein Mann ist vor Gericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll in der Nacht auf den 6. Juni 2015 im Prater eine Frau vergewaltigt haben. Der 22-Jährige nutzte laut Anklage ihren alkoholisierten Zustand aus.

Die 45-Jährige befand sich nach einem Besuch im Schweizerhaus, wo sie mit Arbeitskolleginnen gefeiert hatte, auf dem Nachhauseweg. Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith bezeichnete den Angeklagten - einen afghanischen Asylwerber, der 2011 nach Österreich gekommen war und nach einem abgelehnten Asylbescheid im Sommer 2014 subsidiären Schutz erhalten hatte - wörtlich als „Gelegenheitstäter“.

Die alkoholbedingt angeschlagene Frau hatte im Prater die Orientierung verloren und war bereits zwei Mal zu Sturz gekommen, ehe sie dem 22-Jährigen begegnete. Ihr Sohn machte sich zu diesem Zeitpunkt längst Sorgen, weil sie trotz vorgerückter Stunde noch immer nicht heimgekommen war. Er rief daher die 45-Jährige an, die just in diesem Moment auf den Angeklagten traf.

Sohn telefonierte mit Angeklagtem

Der Sohn forderte die Mutter auf, dem Fremden ihr Handy zu überlassen, damit er mit diesem reden könne. Dann ersuchte er diesen, ihr ein Taxi zu rufen oder sie Richtung Praterstern zu begleiten. Der Angeklagte beruhigte den besorgten Burschen und versprach, er werde sich um die Frau kümmern.

Unmittelbar nach dem Telefonat drückte der 22-Jährige die Frau zu Boden und vollzog an ihr den Geschlechtsverkehr. „Sie wagte es nicht, sich zu wehren“, stellte der Staatsanwalt dazu fest. Der Angeklagte behauptete demgegenüber: „Ich wollte ihr helfen. Es ist zu einem Geschlechtsverkehr gekommen. Es war freiwillig.“

„Es muss mich der Teufel dazu verleitet haben“

Der Schöffensenat schenkte demgegenüber der Darstellung der Frau Glauben, die kontradiktorisch vernommen wurde und dabei versicherte, es habe sich um das Gegenteil von einvernehmlichem Sex gehandelt. Der Täter stahl der 45-Jährigen aus ihrer Handtasche auch noch die Börse mit 30 Euro. Dann ergriff er die Flucht.

Er konnte einige Zeit später aufgrund der DNA-Spuren, die er am Körper der Frau und ihrer Bekleidung hinterlassen hatte, ausgeforscht werden. Seine genetischen Merkmale waren in der DNA-Datenbank abgespeichert - der 22-Jährige war im Oktober 2014 nach einem Diebstahl erstmals verurteilt worden. Nach seiner Festnahme beschied er den ihn einvernehmenden Kriminalbeamten: „Es muss mich der Teufel dazu verleitet haben.“

Angeklagter erbat Bedenkzeit

Die dreijährige Freiheitsstrafe ist nicht rechtskräftig. Der 22-Jährige erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab zum Urteil vorerst keine Erklärung ab.