Frau mit Eisenstange erschlagen: Motiv unklar

In der Nacht auf Mittwoch ist auf dem Brunnenmarkt in Ottakring eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen worden. Ein 21-Jähriger wurde festgenommen. Sein Motiv ist unklar, Opfer und Beschuldigter kannten einander nicht.

Die 54-Jährige war gemeinsam mit einer 41 Jahre alten Kollegin um 2.30 Uhr auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle als Reinigungskraft in einem Wettlokal am Brunnenmarkt. Die Frauen stiegen in der Nähe aus dem Auto und sahen dabei den Mann mit der Eisenstange. „Wir sind dann extra auf die andere Straßenseite gewechselt“, gab die 41-Jährige laut Polizeisprecher Christoph Pölzl an.

Plötzlich sei der Mann zwischen zwei Marktständen hervorgekommen und habe sofort brutal auf die 54-Jährige eingeschlagen. Vor dem Wettlokal versetzte der Mann der Frau zahlreiche wuchtige Schläge gegen den Kopf. Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät.

WEGA nimmt Verdächtigen fest

„Die Mitarbeiterin brachte sich hinter einem Marktstand in Sicherheit und rief die Polizei“, sagte Pölzl. Der Mann wurde kurze Zeit später in der Payergasse von Beamten der WEGA festgenommen. „Er leistete dabei keinen Widerstand“, erläuterte Pölzl. Die Arbeitskollegin des Opfers erlitt einen Schock und wurde von der Wiener Berufsrettung betreut, berichtete Rettungssprecher Andreas Huber.

Die genauen Hintergründe der Tat sind unklar, die Einvernahme des 21-Jährigen war am Nachmittag noch ausständig. Auch eine Psychose des Mannes wurde nicht ausgeschlossen. Fest stand jedenfalls, dass „es kein Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsverhältnis“ zwischen Verdächtigem und Opfer gibt, sagte Polizeisprecher Pölzl. Die zehn Kilo schwere und rund einen Meter lange Eisenstange - eine auf Baustellen verwendete Deckenstütze - wurde am Brunnenmarkt sichergestellt. Der Beschuldigte dürfte als Obdachloser in der Nähe des Tatorts gelebt haben.

Frau am Brunnenmarkt erschlagen

Auf dem Weg zur Arbeit ist eine 54-jährige Putzfrau auf dem Brunnenmarkt von einem Mann mit einer Eisenstange erschlagen worden.

Verdächtiger ist polizeibekannt

Der Kenianer war im Jahr 2008 als junger Bursch „legal mit einem Visum eingereist“, erläuterte Pölzl am Nachmittag. Dieses Visum habe er allerdings „nie verlängert“. Dadurch sei der Kenianer zuletzt illegal im Land gewesen. Im Juli 2014 wurde eine rechtskräftige Ausreiseentscheidung erwirkt. Asyl hat der Mann entgegen ersten Angaben der Ermittler nie beantragt.

Der 21-Jährige wurde bisher wegen insgesamt 18 unterschiedlicher Delikte angezeigt. Sein Strafregister umfasst Verurteilungen wegen Suchtgifthandels- und -besitzes, Körperverletzung und schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Im Jahr 2010 wurde der damals 16-Jährige zum ersten Mal straffällig. Für den Verkauf von Cannabis und Widerstand gegen die Staatsgewalt erhielt er eine Bewährungsstrafe. 2013 stand der Beschuldigte erneut wegen eines Suchtmitteldelikts sowie Nötigung und Körperverletzung vor Gericht. Er fasste eine teilbedingte Haftstrafe aus und kam ins Gefängnis.

Verdächtiger ist kein Unbekannter

Der mutmaßliche Mörder ist für die Polizei kein Unbekannter. Zweimal wurde er bereits verurteilt. Trotzdem konnte der Kenianer im Land bleiben.

Eisenstangen-Attacke im Vorjahr

Der Mann dürfte nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten begangen haben und wurde deshalb von der Justiz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Da er offenbar untergetaucht war, konnte er nicht aufgegriffen werden. Am 18. Mai 2015 soll er bei einer Attacke mit einer Eisenstange in Ottakring ein Opfer leicht verletzt haben. Der 21-Jährige wurde deswegen angezeigt, aber noch nicht verurteilt. Bei den bisherigen Gerichtsverfahren gab es keine Hinweise auf psychische Auffälligkeiten.

Einvernahme angelaufen

Die Kriminalisten begannen am Mittwochabend gemeinsam mit einem Dolmetscher mit der Einvernahme des Tatverdächtigen. Erste Befragungsergebnisse sollen am Donnerstagvormittag vorliegen. Dann dürfte auch feststehen, ob der Mann unter dem Einfluss einer höhergradigen seelisch-geistigen Abartigkeit oder einer tief greifenden Bewusstseinstörung gehandelt hat und möglicherweise von einer Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt auszugehen ist.