Zehnmonatige Haftstrafe für Puber

In einem Prozess rund um ein angeblich gestohlenes Fahrrad ist der Sprayer Puber verurteilt worden. Er erhielt eine zehnmonatige unbedingte Haftstrafe - allerdings wegen anderer Delikte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nicht wegen eines Fahrraddiebstahls, sondern wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und illegalen Waffenbesitzes wurde Puber am Dienstag im Wiener Straflandesgericht verurteilt. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt Nikolaus Rast nahm er das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab jedoch noch keine Erklärung ab.

Puber vor Gericht

APA/Herbert Neubauer

Der 31-jährige Sprayer am Dienstag vor Gericht

Eine Polizeistreife hatte Puber und einen anderen nun mitangeklagten Mann Mitte April in Wien-Margareten beim Knacken von Fahrradschlössern gesehen und festgenommen. Dabei wehrte sich der 31-Jährige und verletzte einen Polizisten an der Hand - mehr dazu in Sprayer Puber erneut festgenommen und U-Haft über Graffitisprayer „Puber“ verhängt.

„Gestohlenes“ Rad laut Puber sein eigenes

Vor Gericht bestritten Puber und der Mitangeklagte vehement, in den Nachtstunden des 12. April ein Fahrrad gestohlen zu haben. Das Rad sei vielmehr Eigentum des Sprayers gewesen. Nachdem sie die Nacht zuvor durchgetrunken hatten, stellte Puber es in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten in Wien-Margareten ab. „Ich hatte keine Lust mehr, es zu schieben. Wir waren wirklich sehr breit“, unterstrich der Schweizer.

Den Tag danach verbrachten die beiden ihren Angaben zufolge verkatert in der Wohnung. Gegen 2.45 Uhr beschlossen sie schließlich, sich auf die Suche nach dem Rad zu machen. Da der Schlüssel verloren gegangen war, nahmen sie vorsorglich einen Bolzenschneider mit. Die Uhrzeit war für die ehemaligen Securitys nicht ungewöhnlich: „Wir sind nachtaktive Menschen.“

Polizeischwerpunktaktion als Verhängnis

Der Mitangeklagte versuchte zuerst, das Schloss bei einem falschen Rad aufzubrechen, wurde von Puber aber rechtzeitig gestoppt. Schließlich fanden sie das Rad des Sprayers und brachen es auf. Zum Pech der beiden fand zur gleichen Zeit eine Schwerpunktaktion der Polizei gegen Fahrraddiebstähle statt. Die Beamten legten das Verhalten der in Schwarz gekleideten Männer samt Bolzenschneider als kriminell aus: Nach einer kurzen Observation folgte ein Zugriff von Zivilbeamten.

"Puber"-Schriftzüge in Wien

APA/Helmut Fohringer

Der Tag „Puber“ ist mehr als 230-mal in Wien zu finden

Polizist durch Tritt an Hand verletzt

„Das ging von null auf hundert. Die stürmten aus den Autos, und ich hatte plötzlich Pistolen vor meinem Gesicht - als hätte ich gerade eine Bank überfallen“, sagte Puber. Auch der Mitangeklagte konnte die Situation zuerst nicht richtig einordnen: „Ich wusste nicht, ob das Tschetschenen sind, die uns von der Arbeit kennen und uns ein Messer reinrammen wollen“, sagte er. Bei der Festnahme setzte er sich den Polizisten zufolge heftig zu Wehr und verletzte einen Beamten mit einem Tritt am Gelenk des Daumens der rechten Hand. „Ich wollte wirklich niemanden verletzten, das waren instinktive Schutzbewegungen“, sagte der Sprayer.

Freispruch vom Vorwurf des Diebstahls

Richterin Elisabeth Reich räumte zumindest ein, dass die „gute Geschichte“ rund um das gestohlene Fahrrad wahr sein könnte. Schließlich handelte es sich um ein „nicht sehr schönes“ Gefährt mit einem Wert von rund 50 Euro. Puber und der Mitangeklagte wurden in diesem Fall freigesprochen.

Sein Verhalten während der Amtshandlung hat für den Sprayer aber rechtliche Konsequenzen: Er wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt. Da bei ihm trotz Waffenverbots ein Pfefferspray und ein Butterfly-Messer sichergestellt wurden, wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes belangt.

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