Raucherstreit unter Nachbarn vor OGH

Streitigkeiten unter Nachbarn beschäftigen Gerichte immer wieder. Einer der spektakulärsten Fälle aus Wien liegt derzeit beim OGH. Ein Mieter klagte seinen Nachbarn, weil er sich von dessen Zigarrenrauch belästigt fühlt.

Der Mann raucht häufig zwischen Mitternacht und 3.00 Uhr bei geöffnetem Fenster oder auf seiner Loggia Zigarren. Der Rauch zieht in die Wohn- sowie Schlafräume des nun auf Unterlassung einer Immission klagenden Mieters. Schon der Vormieter soll deswegen ausgezogen sein. Neben der Geruchsbelästigung hätten seine Kinder mit Atemwegserkrankungen zu kämpfen gehabt, die erst nach dem Einzug in die Wohnung aufgetreten seien, so der Vormieter.

Raucher

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Mieter fühlt sich von Zigarrenrauch belästigt

Frage der Zumutbarkeit

In erster Instanz verbot ein Wiener Bezirksgericht im Jänner 2015 dem Mann generell das Rauchen von Zigarren, falls es sich störend auf andere Nachbarn auswirkt. Die Unterlassungspflicht wurde allerdings nicht auf bestimmte Zeiten eingeschränkt - mehr dazu in Gericht: Rauchverbot in eigener Wohnung.

In zweiter Instanz urteilte das Landesgericht auf eine Verbotszeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Der Zigarrenkonsum untertags - laut Erstgericht ein bis zwei Zigarren täglich - werde dem Kläger hingegen zuzumuten sein. Zudem bezog sich das Verbot auf das Rauchen von Zigarren bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder der Loggia - mehr dazu in Gericht: Rauchverbot in Wohnung in der Nacht. In Kürze entscheidet nun der OGH, was einem Mieter zumutbar ist. Bleibt es bei einem - wenn auch zeitlich begrenzten - Zigarrenrauchverbot, wäre das österreichweit einzigartig.