Vergewaltigung in Bad: Sechs Jahre Haft

Am Wiener Straflandesgericht hat der Prozess um die Vergewaltigung eines Zehnjährigen in einem Hallenbad geendet. Der angeklagte 20-jährige Iraker wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 20-Jährige wurde am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Vergewaltigung verurteilt. Das zehnjährige Opfer bekam 4.730 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Der Angeklagte bat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Roland Kier um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Prozess, Angeklagter

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Der Angeklagte am Dienstag vor Gericht

Dem Angeklagten wurden seine bisherige Unbescholtenheit, sein Alter unter 21 und die „ungünstigen Lebensbedingungen“ mildernd angerechnet. Der Iraker war im September 2015 als Flüchtling über die Balkanroute nach Österreich gekommen.

Gutachten: Posttraumatische Belastungsstörung

Zu den psychischen Folgen der Tat stellte Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter nun in einem Gutachten fest, dass der Bub an einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung leidet, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist. Dadurch erhöhte sich der Strafrahmen von zehn auf 15 Jahre.

Seit der Vergewaltigung leide der Bub jedenfalls unter Panikattacken und sei schwer zugänglich, hatte seine Mutter schon zu einem früheren Zeitpunkt gesagt: „Er wird therapeutisch behandelt, seit dem Vorfall schläft er kaum und er hat eine Wand aufgebaut.“

Bub in WC-Kabine gedrängt

Am 2. Dezember des Vorjahres soll der Angeklagte den Buben laut Anklage im Theresienbad in Wien-Meidling vergewaltigt haben. Am ersten Prozesstag Ende April hatte er zugegeben, den Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und sich an ihm vergangen zu haben - mehr dazu in Vergewaltigung in Hallenbad: Prozess vertagt.

Der Angeklagte war noch im Hallenbad festgenommen worden. Der Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Bereits in seiner ersten Befragung durch die Polizei legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und sagte laut Protokoll, er sei seinen „Gelüsten nachgegangen“. Er habe „seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt“. Auf die Frage der Beamten, ob es nicht auch im Irak verboten sei, mit zehnjährigen Buben Sex zu haben, antwortete der Flüchtling: „So etwas ist in jedem Land der Welt verboten“ - mehr dazu in Bub in Hallenbad vergewaltigt: Täter geständig.

Der schlaksige, beinahe noch jugendlich wirkende Angeklagte hatte im Irak als Taxifahrer gearbeitet. Im September 2013 heiratete er, seine Frau bekam bald danach ein Kind. Im August 2015 entschied er sich, den Irak zu verlassen, um für sich und seine Familie etwas aufzubauen.

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