BAWAG kündigt Konten ihrer Sparvereine

Die BAWAG P.S.K. gibt das Geschäft mit Sparvereinen auf. Sie hat dieser Tage die Konten all ihrer 1.300 österreichischen Sparvereine per 30. September gekündigt. Bei den Wirten ist die Aufregung groß.

Laut Wirtschaftskammer bringt ein Sparverein mit einer durchschnittlichen Größe von 150 Mitgliedern einem Wirtshaus einen Zusatzumsatz von 35.000 bis 50.000 Euro im Jahr. Diese Geschäft könnte nun einigen Wirten entgehen.

Denn die BAWAG bestätigte am Freitag einen Bericht der „Kleinen Zeitung“, die Konten ihrer Sparvereine kündigen zu wollen. Die Bank begründet ihren Schritt mit neuen gesetzlichen Bestimmungen und verwies auf die Novelle des Kontodatenregisters. „Hier müssen bestimmte Daten vom Sparverein und von allen Sparern gemeldet werden. Bei größeren Kapitalabflüssen gibt es ebenso eine Meldepflicht wie auch eine Meldepflichten gemäß dem ‚Gemeinsamer Meldestandard Gesetz‘ (GSMG).“

Geschäft zahlt sich nicht mehr aus

Die Bank verfüge nicht über die erforderlichen Daten der Sparvereinsmitglieder, um alle Meldepflichten erfüllen zu können. „Die fehlenden Daten müssten erst über die Sparvereinsobleute erhoben werden, was eine Arbeitsbelastung größeren Ausmaßes für diese darstellen würde.“

Außerdem zahlt sich das Geschäft mit Sparvereinen für die BAWAG nicht mehr aus: „Alleine in den letzten drei Jahren hat sich das in Sparvereinen veranlagte Volumen mehr als halbiert.“

Andere Banken denken nicht daran, ihren Sparvereinen zu kündigen. Bei Erste Bank und Sparkassen ist das kein Thema, sagte ein Sprecher zur APA. Auch die Raiffeisenlandesbanken (RLB) Oberösterreich und Steiermark sehen keine Veranlassung, etwas zu ändern. Die Bank Austria unterdessen hat gar kein Geschäft mit Sparvereinen.

Aufregung um Geldwäscherichtlinien

In Österreich gibt es rund 15.000 Sparvereine. Im Jahr 2014 gab es wegen der strengeren internationalen Geldwäscherichtlinien schon einmal große Aufregung. Alle Sparvereinsmitglieder - mehrere hunderttausend - hätten laut der neuen Regelung identifiziert und legitimiert werden müssen. Weil das wegen des dräuenden bürokratischen Aufwands das Aus für viele Sparvereine bedeutet hätte, wurde eine Sonderregelung eingeführt. Der Sparvereinverordnung zufolge dürfen Mitglieder von Sparvereinen bis zu 1.500 Euro im Jahr einzahlen, ohne sich bei der Bank, die den Verein verwaltet, legitimieren zu müssen.

Links: