Grasser-Klage zu Brettspiel abgewiesen

Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit einer Klage gegen zwei Spieleentwickler in erster Instanz abgeblitzt. Er wollte Persönlichkeitsrechte einklagen und das Brettspiel „KHG“ vom Markt nehmen lassen, berichtet „profil“.

Das Spiel „KHG - Korrupte haben Geld“ war im November 2015 beim Wiener Spielefest als Produkt einer Crowdfunding-Aktion vorgestellt worden. Bis zu vier Personen versuchen etwa eine Stunde lang, zu betrügen und zu unterschlagen, bis die Staatskasse leer ist. „Dabei gilt natürlich stets die Unschuldsvermutung: Alles ist erlaubt, was nicht explizit verboten ist“, heißt es in der Anleitung - mehr dazu in Fest mit 5.000 Spielen „zum Ausprobieren“.

Das Brettspiel "KHG - Korrupte haben Geld" aufgenommen am Freitag, 13. November 2015, in Wien

APA/Fohringer

Karl-Heinz Grasser sieht durch das Spiel Persönlichkeitsrechte verletzt.

Gericht: „Kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte“

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, wirft Grasser den beiden Spieleentwicklern unter anderem „Verletzung seines Namens- und Persönlichkeitsrechtes“ vor. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wies Grassers Klage nun in erster Instanz - nicht rechtskräftig - ab. Laut dem Ersturteil stelle die Ausgestaltung des Spiels „keinen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers“ dar.

„Wenn man nun den Kerngehalt des gegenständlichen Spiels (...) betrachtet, ergibt sich lediglich, dass der Kläger als eine von 35 in den letzten Jahren in Österreich mit Korruption in Verbindung gebrachten Personen dargestellt wird. Wie (...) herausgearbeitet, ist dies jedoch im Hinblick auf die gesamte Vorgeschichte des Klägers jedenfalls zulässig und kann unabhängig davon, ob der Bezeichnung ‚KHG‘ nun ein namensäquivalenter Kennzeichnungswert zuerkannt wird oder nicht, jedenfalls nicht als unerlaubter Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht des Klägers betrachtet werden“, wird Richterin Marianne Kodek von „profil“ zitiert.

Grasser geht in Berufung

Grasser, vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, geht in Berufung. „Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen falsch: KHG ist sehr wohl ein Name, das schreibt das Gericht ja selber“, erklärt Zöchbauer. „Die Bezeichnung des Spiels ist folglich ein unzulässiger Namensgebrauch.“

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