US-Rapper wird ausgeliefert

Die französische Justiz hat die Auslieferung von Freddie Gibbs an Österreich genehmigt. Der US-Rapper soll im Vorjahr nach einem Konzert in Wien eine Frau vergewaltigt haben. Gibbs lehnt die Überstellung nach Österreich ab.

Gibbs hat die Vorwürfe bestritten und sich gegen die Auslieferung gewehrt. Seit Freitag vergangener Woche war der Rapper auf freiem Fuß, nachdem eine Kaution von 50.000 Euro festgelegt worden war - mehr dazu in US-Rapper gegen Kaution enthaftet (wien.ORF.at; 16.6.2016).

Der US-Gangsta-Rapper war am 2. Juni in Toulouse auf Basis eines von der Staatsanwaltschaft Wien erlassenen Europäischen Haftbefehl festgenommen worden. Gibbs und ein weiterer Beschuldigter sollen im Vorjahr nach einem Konzert in Wien zwei Frauen betäubt und eine Frau vergewaltigt haben - mehr dazu in US-Rapper: Zwei Vergewaltigungen? (wien.ORF.at; 5.6.2016).

Berufung noch offen

Wie sein französischer Anwalt betonte will sich Gibbs „weder der französischen noch der österreichischen Justiz entziehen“. Er lehne aber eine Überstellung nach Österreich ab und wolle als freier Mann vor die Justiz des Landes treten. Um eine Auslieferung zu verhindern, könnte Gibbs vor Frankreichs Obersten Gerichtshof ziehen. Ob er gegen die Gerichtsentscheidung beruft, war zunächst noch offen.

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