Leopoldstadt wählt am 18. September

Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeordnete Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt findet wie erwartet am 18. September statt. Das teilte das Rathaus am Donnerstag mit.

Beim neuerlichen Urnengang sind jene rund 72.000 Menschen wahlberechtigt, die bereits im Oktober 2015 ihre Stimme abgeben durften. Sie entscheiden, wie die insgesamt 60 Mandate in der Bezirksvertretung verteilt werden.

Der VfGH ordnete - so wie wenig später auch bei der Hofburg-Stichwahl - eine Neudurchführung an, weil es zu Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahlauszählung gekommen war. Festgestellt wurde eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der in die Auszählung miteinbezogenen Briefwahlkarten und den tatsächlich gezählten Stimmen - mehr dazu in Leopoldstadt: Wahl muss wiederholt werden (wien.ORF.at; 15.6.2016).

Wahlvorstand ausgetauscht

Bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt am 18. September wird ein neuer Wahlvorstand auszählen.

Geringer Unterschied an Stimmen entscheidend

Die Grünen hatten bei der Bezirksvertretungswahl im Oktober 2015 10.031 Stimmen erhalten, die FPÖ 10.010 Stimmen. Damit verpasste die FPÖ knapp Platz zwei - und somit den Anspruch auf einen Bezirksvorsteher-Stellvertreter. Bei 23 Stimmzettel mehr als abgegebene Wahlkarten konnten die Rechtswidrigkeiten also Einfluss auf das Wahlergebnis haben, urteilte der VfGH.

Offenbar waren auch nicht unterschriebene - und damit ungültige - Briefwahlkarten in die Auszählung gerutscht. Die SPÖ stellte als Bezirkswahlsieger mit Karlheinz Hora den Bezirksvorsteher, die zweitplatzierte Fraktion hat das Anrecht auf einen Vizevorsteher.

Die Entscheidung des VfGH bedeutet, dass erstmals in einem Bezirk eine Wahl wiederholt werden muss. Auf Wunsch des Bürgermeisters wird der beamtete Bezirkswahlleiter ausgetauscht. Auch die politischen Beisitzer in der Wahlbehörde wechseln und werden durch jüngere ersetzt - mehr dazu in Neue Wahlleitung in der Leopoldstadt.

Ermittlungen nach Präsidenten-Wahl

Die Fehlleistungen bei der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl, die zu einer Wahlwiederholung geführt haben, könnten für einzelne Beamte unangenehme Folgen haben. In der Steiermark wurden Erhebungen eingeleitet. Andere Länder prüfen noch - mehr dazu in Hofburg-Wahl: Ermittlungen gegen Beamte (österreich.ORF.at).

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