Casinolizenzen sind neu auszuschreiben

Zwei Casinolizenzen sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) neu zu vergeben. Über eine dritte muss der VwGH erst entscheiden. Betroffen sind zwei Standorte des Glücksspielkonzerns Novomatic.

Endgültig gekippt sind mit dem nun bekanntgewordenen Urteil zunächst die Zuschläge an den Glücksspielkonzern Novomatic für die Standorte „Niederösterreich 2“ (Bruck/Leitha) und „Wien Nord-Ost“ (Prater). Noch offen ist die Vergabe des dritten Standortes „Wien Süd-West“ (Palais Schwarzenberg), der an ein Konsortium um die Schweizer Stadtcasino Baden AG und den deutschen Automatenkonzern Gauselmann gegangen ist - mehr dazu in Casinos im Palais Schwarzenberg und im Prater. Dazu dürfte es im Herbst ein Erkenntnis des VwGH geben.

Neues Verfahren muss durchgeführt werden

Die Vergabe der Spielbankenkonzessionen durch das Finanzministerium habe nicht den Transparenzanforderungen genügt, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts vom Freitag. „Das Finanzministerium hatte für die Konzessionsvergabe vorab Unterkriterien und deren Gewichtung festgelegt, dies aber im Rahmen der Interessentensuche nicht bekanntgegeben. Damit wurde, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht zutreffend erkannte, gegen das Transparenzgebot verstoßen“, schreibt der VwGH.

Gegen das Erkenntnis vom 28. Juni ist keine Berufung mehr möglich.

Und weiter: „Da sich der wesentliche Verfahrensmangel - die Nichtveröffentlichung der für die Vergabe entscheidenden Subkriterien und deren Gewichtung - bereits vor Antragstellung ereignete, darf der Finanzminister auch nicht neuerlich über die bereits vorliegenden Anträge entscheiden.“ Um Spielbankenkonzessionen zu erteilen, müsse der Finanzminister daher „ein neues Verfahren samt einer dem Transparenzgebot entsprechenden Interessentensuche durchführen“.

Casinos Austria über Entscheidung erfreut

Dass das Finanzministerium die Lizenzen jetzt neu ausschreiben muss, ist laut Casinos-Austria-Generaldirektor Karl Stoss aber nur eine von mehreren Möglichkeiten. „Es könnte auch sein, dass man sagt, eigentlich brauchen wir keine drei weiteren Konzessionen“, so Stoss am Freitag bei der Halbjahrespressekonferenz der teilstaatlichen Glücksspielgruppe. In diesem Fall müsste das Glücksspielgesetz (GSpG), in dem die drei Zusatzlizenzen festgeschrieben sind, geändert werden.

Grundsätzlich freute sich Stoss über das Urteil. „Recht hat Recht gesprochen“, sagte er. Den Entscheid des VwGH „akzeptieren wir sehr gerne“. Die Casinos waren bei der Vergabe der drei zusätzlichen Spielbankkonzessionen für Wien und Niederösterreich leer ausgegangen und haben dagegen Einspruch erhoben - mehr dazu in Casinos Austria fechten Casino-Lizenzen an. Die Casinos Austria haben seit jeher die bisher geltenden 12 Spielbanklizenzen in Österreich - sechs in Städten und sechs in ländlichen Gebieten - inne.

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