Ex-Türsteher wegen Faustschlags verurteilt

Ein Ex-Türsteher des Innenstadtlokals Bettelalm ist am Straflandesgericht wegen Körperverletzung verurteilt worden. Drei WEGA-Beamte waren privat unterwegs. Sie gerieten mit dem Türsteher in Streit, dieser wurde handgreiflich.

Der Beamte der Wiener Sondereinheit wurde in der Nacht auf den 1. Dezember 2015 mit nur einem einzigen Faustschlag k.o. geschlagen und erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er ein halbes Jahr im Spital behandelt werden und um seinen Job bangen musste. Im November steht ihm eine weitere Operation ins Haus, da er Doppelbilder sieht. Angeklagt war ein ehemaliger Türsteher, der mittlerweile selbst ein Lokal in Wien führt. Der 43-Jährige musste sich wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen verantworten. Er war in besagter Nacht ebenfalls mit Freunden in der Bettelalm und bemerkte den WEGA-Beamten, der betrunken war und „Damen belästigte“.

Er sei zu ihm hingegangen und habe gesagt: „Du siehst doch, dass die Damen nichts von dir wollen.“ Daraufhin sei er von dem 37-Jährigen rassistisch beschimpft worden. „Er hat gesagt, er sei Polizist, da bin ich weggegangen“, meinte der Angeklagte zu Einzelrichterin Doris Reifenauer. Da sich die Frauen beschwert hatten, wurde der Polizist und seine Kollegen aus dem Lokal geschmissen. Beim Rausgehen trafen die beiden Kontrahenten erneut aufeinander. Nach Aussage des 43-jährigen Angeklagten sei er dort wieder von dem 37-Jährigen „als Tschusch“ beschimpft worden.

Beamter erlitt schwere Gesichtsverletzungen

„Da hab ich ihm eine verpasst“, sagte der Beschuldigte. „Es tut mir echt leid, dass das passiert ist.“ Er habe nicht gewollt, dass er mit damit so einen Schaden verursache. Der Beamte erlitt durch den heftigen Faustschlag eine komplexe Mittelgesichtsfraktur, einen Trümmerbruch der Nase und der Nasenscheidewand, Brüche der Kieferhöhlenwände sowie durch den Aufprall am Beton einen Schädelbruch mit Einstrahlung in die Schädelbasis, Weichteilschwellung und eine Gehirnerschütterung.

Der 37-Jährige konnte sich einen Grund für den Schlag nicht erklären. Der Polizist erinnerte sich nicht daran, dass er bereits im Lokal mit dem 43-Jährigen aneinandergeraten sei. Dass er aus dem Lokal geworfen wurde, war für ihn ebenfalls unbegreiflich, denn es habe ja mit niemandem Streit gegeben. Als er das Lokal verließ, wurde er von dem 43-Jährigen und seinem Freund „mit stechendem, aggressivem Blick“ anvisiert. Auf der Straße erhielt er dann den Schlag. „Warum es zu dem Schlag gekommen ist, keine Ahnung, ich kann mir das nicht erklären“, meinte auch sein Kollege, der als Zeuge aussagte. „Aber irgendwas muss dort gewesen sein, sonst verweis ich niemanden des Lokals“, meinte der Verteidiger des 43-Jährigen, Philipp Winkler.

Opfer leidet seither an Sehstörungen

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk dokumentierte eine „massive stumpfe Gewalteinwirkung gegen das Gesicht“. Der Beamte habe seinem Gutachten zufolge Dauerfolgen erlitten, jedoch keine schweren. Der 37-Jährige steht bereits wieder im Dienst, das Training konnte er aufgrund seiner Sehstörungen noch nicht wieder aufnehmen.

Richterin Reifenauer verurteilte den 43-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung zu einer zehnmonatigen bedingten Freiheitsstrafe sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 5.400 Euro. Dem Opfer wurde ein Privatbeteiligtenanspruch in der Höhe von 27.000 Euro anerkannt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.