Belvedere: Anzeige gegen Husslein

Gegen die amtierende Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco ist eine Anzeige wegen Verdachts der Untreue eingebracht worden. Die Anzeige kommt von der freigestellten Belvedere-Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik.

Nach den Vorwürfen gegen Husslein-Arco hätte auch von Amts wegen eine Strafanzeige erfolgen können, so Georg Schima, Anwalt von Ulrike Gruber-Mikulcik gegenüber der Zeitung „Der Standard“. Das Tätigwerden des Amts sei aber ausgeblieben. Für Schima geht es nicht nur um die von Husslein-Arco eingestandenen 13.000 Euro Schaden. Neben unzulässig verrechneten Spesen sei die Entlohnung der Mitarbeiter für private Dienste zu umfassen, damit würde der Schaden für Schima eher bei 30.000 als bei 13.000 Euro liegen.

Wie lange es bis zu einer Anklageerhebung dauern kann, konnte Schima nicht abschätzen. Aus seiner Sicht verfüge die Staatsanwaltschaft über „genug Material, um es sich anzuschauen“, wie er gegenüber der APA sagte. Immerhin verfüge die Staatsanwaltschaft über umfassendere Möglichkeiten als die Wirtschaftsprüfer - so könne man sich etwa einen längeren Zeitraum genauer ansehen.

Agnes Husslein-Arco

APA/Herbert Neubauer

Gegen Agnes Husslein-Arco wurde eine Anzeige wegen Verdachts der Untreue eingebracht

Entscheidung über Leitung noch im Juli

Ob die Anzeige selbst genügend Grund bietet, Husslein nicht erneut zu bestellen, wollte Schima nicht beurteilten: „Die Anzeige per se ist nicht das eigentliche Problem. Das Problem ist, dass Agnes Husslein trotz der teils erdrückenden Beweislage im Amt belassen wird und derzeit eine Verlängerung diskutiert wird.“ Das Problem sei die Substanz der Vorwürfe und auch, dass diese zugegeben wurden. Es gehe zwar nicht um Millionenbeträge, das mache vor dem Gesetz jedoch keinen Unterschied.

Die Entscheidung über die künstlerische und die kaufmännische Leitung des Belvedere hätte bereits im Frühjahr getroffen werden sollen. Nach den Vorwürfen gegen Direktorin Agnes Husslein-Arco wegen Compliance-Verstößen wurde die Entscheidung zunächst verschoben, dann entschied Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ), Husslein-Arco ihren bis Jahresende laufenden Vertrag erfüllen zu lassen - mehr dazu in Belvedere: Bestellungsprozess ausgesetzt (wien.ORF.at; 15.6.2017) und Husslein bleibt Belvedere-Direktorin (wien.ORF.at; 14.7.2016).

Bis Ende Juli will Drozda eine Entscheidung über die Bestellung der künstlerischen und kaufmännischen Belvedere-Leitung ab 2017 treffen. Husslein-Arco wurde Dieter Bogner interimistisch als kaufmännischer Geschäftsführer zur Seite gestellt - mehr dazu in Belvedere: Bogner wird Geschäftsführer (wien.ORF.at; 18.7.2016).

Parlamentarische Anfrage der Grünen

Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, wird im Nationalrat eine 15 Fragen umfassende parlamentarische Anfrage an Kulturminister Drozda stellen. Unter anderem wird eine genaue Bezifferung des Schadens, den Husslein durch die Verletzung von Compliance-Regeln verursacht hat, sowie die Höhe der Kosten, die die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO verrechnet hat, eingefordert.

Zinggl seien Informationen zugetragen worden, denen zufolge der zu begleichende Schaden im Bereich von 30.000 Euro liege - und nicht wie bisher bekannt rund die Hälfte davon. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO soll zudem für die Untersuchung der Vorwürfe einen Betrag über 100.000 Euro in Rechnung gestellt haben.

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