Causa Rainer: Stadt ändert Personalbeurteilung

Der anhängige Arbeitsprozess rund um die Nichtverlängerung des früheren Wiener Spitalsarztes Gernot Rainer hat nun offenbar Folgen für künftige Beurteilungen der Mitarbeiter der Stadt. Sie folgt damit einer Empfehlung der Volksanwaltschaft.

Die Stadt Wien will laut „Presse“ jenen Passus überarbeiten, der die „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt“ bzw. der Dienststelle bewertet wissen will. Der Lungenfacharzt war in seiner Mitarbeiterbeurteilung diesbezüglich nämlich negativ bewertet worden, womit sein befristeter Dienstvertrag mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) Ende April nicht verlängert wurde - mehr dazu in Vertrag mit Asklepios-Gründer nicht verlängert.

Prozess wird am 1. September fortgesetzt

Rainer führt das schlechte Identifikationszeugnis auf seine gewerkschaftliche Tätigkeit bei „Asklepios“ zurück und will vor Gericht doch noch ein unbefristetes Dienstverhältnis erstreiten. Die Stadt bzw. sein früherer Vorgesetzter argumentieren indes, der Mediziner habe zu wenig Engagement an den Tag gelegt und teilweise nur Dienst nach Vorschrift gemacht. Der Prozess geht am 1. September am Wiener Arbeits- und Sozialgericht weiter - mehr dazu in Prozess Arzt Rainer gegen Stadt vertagt.

Gernot Rainer beim Prozessauftakt

APA/Helmut Fohringer

Der Fall Rainer könnte nun Folgen für die Personalpolitik der Stadt haben

Empfehlung der Volksanwaltschaft umgesetzt

Nun hat die Magistratsdirektion laut „Presse“-Vorabmeldung angekündigt, dass „im Zuge der geplanten Dienstrechts- und Besoldungsreform sowohl die formale als auch die inhaltliche Überarbeitung der derzeitigen Mitarbeiterbeurteilung geplant ist“ - und zwar auf Empfehlung der Volksanwaltschaft. Zur Erklärung: Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) hatte sich ebenfalls der Causa Rainer angenommen und gefordert, die Identifikationsklauseln abzuschaffen - mehr dazu in Volksanwalt prüft Causa Rainer.

Diese sollen nun laut schriftlicher Stellungnahme der Magistratsdirektion an die Volksanwaltschaft tatsächlich geändert werden. Wobei noch nicht feststeht, ob die beiden Kriterien gestrichen oder neu formuliert werden. Die Umsetzung der Reform werde jedenfalls im Laufe des Jahres 2017 abgeschlossen sein, hieß es.

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