Saudische Schule muss doch nicht schließen

Die vom Königreich Saudi-Arabien betriebene Privatschule in Wien muss doch nicht schließen - das hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Damit wurde ein Schließungsbescheid des Stadtschulrats für unzulässig erklärt.

Im August 2015 untersagte der Stadtschulrat einen weiteren Betrieb der Schule - mehr dazu in Saudi-Schule muss zusperren. Die Begründung: Die Schulbücher, die zum Einsatz kämen, seien mangelhaft. Sie entsprächen unter anderem pädagogischen und didaktischen Anforderungen nicht und in unzähligen Kapiteln werde gegen die Schulgrundwerte sowie die „staatsbürgerliche Erziehung“ verstoßen. Auch würden Positionen vertreten, „die mit den Erkenntnissen der empirischen Wissenschaft nicht vereinbar seien“.

Mangelhafte Bücher kein Schließungsgrund

Die Schule legte gegen den Bescheid Beschwerde ein und bekam nun vom VwGH recht. Denn: Mangelhafte Schulbücher sind laut VwGH kein Grund für eine Schulschließung, da diese keine „Lehrmittel“ im Sinne des Privatschulgesetzes seien, anders als beispielsweise Computer und audiovisuelle Medien, da die Bücher von den Schülerinnen und Schülern selbst gekauft werden.

„Schlechte“ Bücher reichen also nicht für einen Schließungsbescheid, „schlechte“ Computer möglicherweise schon. Ein Verbot der Schule wäre allerdings auch dann möglicherweise „unverhältnismäßig“ gewesen, wenn Schulbücher zu den Lehrmitteln zählen würden, so der VwGH, da man der Schule stattdessen auch das Öffentlichkeitsrecht entziehen hätte können.

Schule nur kurz geschlossen

Tatsächlich geschlossen war die Privatschule, die das Königreich Saudi-Arabien in Wien-Landstraße betreibt, nur wenige Tage. Der Bescheid zur Schließung wäre erst mit dessen Rechtskraft gültig geworden, erklärte Georg Rihs, der das Königreich Saudi-Arabien in dem Verfahren als Anwalt vertrat. Die Schule sei also weiter in derselben Form in Betrieb gewesen, wie vor dem Bescheid, und sei das nun auch weiterhin, so Rihs gegenüber wien.ORF.at.

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