Vergewaltigung in Hallenbad: Urteil aufgehoben

Der Vergewaltigungsprozess gegen einen Flüchtling aus dem Irak, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem zehn Jahre alten Buben vergangen haben soll, muss wiederholt werden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil - sechs Jahre Haft - teilweise auf und ordnete in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens an. Ausschlaggebend dafür waren Feststellungsmängel, wie Senatspräsident Thomas Philipp darlegte.

Vergewaltigung für OGH nicht ausreichend erwiesen

Während das Ersturteil hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen „wasserdicht“ ausfiel - der Schuldspruch in diesem Anklagepunkt wurde vom OGH bestätigt und gilt damit als in Rechtskraft erwachsen -, waren dem schriftlichen Urteil zum zweiten Anklagefaktum, der Vergewaltigung, formaljuristisch erforderliche Feststellungen nicht zu entnehmen.

Denn laut OGH hätte das Erstgericht feststellen müssen, ob der Täter gedacht hat, dass das Opfer mit der sexuellen Handlung einverstanden ist. Also ob der Angeklagte den Vorsatz hatte, gegen den Willen des Buben zu handeln. Dieser Vorsatz wurde nicht ausreichend festgestellt - daherhob der OGH den Schuldspruch wegen Vergewaltigung auf.

Prozess, Angeklagter

ORF

Der Angeklagte bei der Verhandlung

Die inkriminierte Vergewaltigung muss daher im Landesgericht für Strafsachen neuerlich verhandelt werden. Dem Gesetz entsprechend wurde auch der Strafausspruch aufgehoben. Im zweiten Rechtsgang, der vermutlich erst 2017 stattfinden wird, muss demnach jedenfalls eine neue Strafe festgesetzt werden. Der 20-Jährige bleibt bis dahin in U-Haft.

Bub in WC-Kabine gedrängt

Am 2. Dezember des Vorjahres soll der nun erneut Angeklagte den Buben laut Anklage im Theresienbad in Wien-Meidling vergewaltigt haben. Beim Prozessauftakt Ende April hatte er zugegeben, den Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und sich an ihm vergangen zu haben - mehr dazu in Vergewaltigung in Hallenbad: Prozess vertagt.

Der Angeklagte war noch im Hallenbad festgenommen worden. Der Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Bereits in seiner ersten Befragung durch die Polizei legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und sagte laut Protokoll, er sei seinen „Gelüsten nachgegangen“. Er habe „seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt“. Auf die Frage der Beamten, ob es nicht auch im Irak verboten sei, mit zehnjährigen Buben Sex zu haben, antwortete der Flüchtling: „So etwas ist in jedem Land der Welt verboten“ - mehr dazu in Bub in Hallenbad vergewaltigt: Täter geständig.

Der beinahe noch jugendlich wirkende Angeklagte hatte im Irak als Taxifahrer gearbeitet. Im September 2013 heiratete er, seine Frau bekam bald danach ein Kind. Im August 2015 entschied er sich, den Irak zu verlassen, um für sich und seine Familie etwas aufzubauen.