Identitäre nach Störaktion vor Gericht

Eine Gruppe der rechtsextremen Identitären hat im Frühjahr die Theateraufführung von Jelineks „Die Schutzbefohlenen“ an der Uni Wien gestürmt. Am Mittwoch mussten sich zehn Identitäre vor Gericht wegen Besitzstörung verantworten.

Es geht um den Vorfall am 14. April: Minuten nach Beginn der Aufführung von Elfriede Jelineks „Schutzbefohlenen“ drangen die rechtsextremen Identitären über einen Seiteneingang ins vollbesetzte Audimax der Uni Wien ein. Die Identitären stürmten auf die Bühne, entrollten ein Transparent, riefen Parolen, warfen Flyer ins Publikum und verschütten Kunstblut - mehr dazu in Audimax: Fahndung nach Rechtsextremen.

Die Schutzbefohlenen im Audimax

APA/Anja Kundrat

Identitäre störten eine Theateraufführung im Wiener Audimax

Zeugin: „Sehr viel Angst im Raum“

„Die Situation war die, dass innerhalb von Sekunden sehr viel Angst im Raum war, dass die Schauspielerinnen und Schauspieler die Bühne ganz rasch verlassen haben. Denen hat man die Angst auch angesehen. Und, dass das Publikum gebannt war, erschrocken war, was hier passieren würde - und man musste mit vielem rechnen“, schilderte Uni-Professorin Sieglinde Rosenberger den Vorfall gegenüber „Wien heute“. In einem Video brüsteten sich die Rechtsextremisten später, dass es ihnen gelungen sei, „ins Herz des linken Österreich“ einzudringen.

ÖH klagte wegen Besitzstörung

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) klagte zehn Identitäre wegen Besitzstörung. Am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch am Bezirksgericht Innere Stadt erschien nur einer der Angeklagten. Doch es wurden bereits zuvor alle befragt. Sie stellten sich vor Gericht als harmlose Theaterbesucher dar.

Der Eingang sei nicht verschlossen gewesen, es habe keine Besetzung gegeben, erklärte auch der Verteidiger. Zeugen berichteten hingegen von einer bewussten Störung der Veranstaltung, an der Flüchtlinge als Schauspieler mitgewirkt hatten. „Es waren ja einige Kinder, einige Mütter auf der Bühne, die hat das besonders stark getroffen, die haben dann direkt im Anschluss geweint und es war eine Zeit lang offen, ob die Vorstellung weitergeht“, so Soziologe Hans Christian Voigt.

Urteil bis Weihnachten

Im Fall einer Verurteilung müssen die Identitären die Prozesskosten von rund 1.400 Euro ersetzen. Und sie dürfen eine ähnliche Aktion nicht wiederholen. Das Urteil soll schriftlich noch vor Weihnachten ergehen.

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