Praterstern-Vergewaltigung: Prozess am 6. 12.

Am 6. Dezember müssen sich drei afghanische Flüchtlinge vor Gericht verantworten, die am Praterstern eine Studentin vergewaltigt haben sollen. Ebenfalls im Dezember wird der Prozess nach einer Vergewaltigung in einem Hallenbad wiederholt.

Im Fall der 21-jährigen Studentin drohen den drei Angeklagten trotz ihres jugendlichen Alters von 16, 17 und 18 Jahren bei einer Verurteilung bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Wie aus der Anklage hervorgeht, leidet die junge Frau nämlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die einem psychiatrischen Gutachten zufolge einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.

Vergewaltigung in Toilette am Praterstern

Die drei Asylweber, die sich bis zu ihrer Festnahme als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bundesbetreuung befanden und von der Caritas unterstützt wurden, hatten sich am 22. April am Praterstern getroffen, wo sie laut Anklageschrift „Alkohol tranken und beschlossen, nicht zurück in ihre Asylunterkünfte zu fahren, sondern stattdessen gemeinsam ein Mädchen in der Damentoilette zu vergewaltigen“.

Sie wählten dafür eine abgelegene Toiletten-Anlage am U-Bahn-Ausgang Lassallestraße aus. Als sie sahen, dass sich die aus der Türkei stammende Studentin dorthin auf den Weg machte, folgten sie ihr und rissen laut Anklage die Kabinentür auf, die die junge Frau hinter sich zugezogen hatte. Die Studentin beschimpfte sie, und es gelang ihr auch, die Tür zunächst wieder zu verriegeln, worauf der Älteste diese mittels einer Münze gewaltsam öffnete.

Schwere seelische und körperliche Verletzungen

Ein Komplize sagte gegenüber der Polizei, dass der Älteste „das Kommando übernahm“. Im Detail wird in der Anklage das Martyrium der Frau beschrieben, über die alle drei Afghanen herfielen. Ihr wurde teilweise der Mund zugehalten, so dass sie laut Staatsanwaltschaft keine Luft mehr bekam und Atemnot eintrat.

Weil sie sich wehrte, schlug ihr einer der Burschen den Kopf gegen die Klomuschel. Neben den seelischen Verletzungen erlitt das Opfer Hämatome und Blutergüsse am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm. Wie lange die posttraumatische Belastungsstörung andauern wird, ist der Anklageschrift zufolge „nicht absehbar“.

Weiterer Prozess nach Vergewaltigung in Bad

Zu sechs Jahren Haft ist ein 20 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak im Juni verurteilt worden, nachdem er sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad an einem zehn Jahre alten Buben vergangen hatte. Er sei „seinen Gelüsten nachgegangen“ und hätte „seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt“, gab er nach seiner Festnahme zu Protokoll - mehr dazu in Vergewaltigung in Bad: Sechs Jahre Haft (wien.ORF.at; 14.6.2016).

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil Ende Oktober allerdings wegen Feststellungsmängeln teilweise auf und ordnete in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens an - mehr dazu in Vergewaltigung in Hallenbad: Urteil aufgehoben (wien.ORF.at; 20.10.2016).

Am 13. Dezember muss daher noch ein Mal um die inkriminierte Vergewaltigung verhandelt werden, während der zweite Anklagepunkt - schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen - bereits rechtskräftig erledigt ist. Sollte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig zum Schluss kommen, dass der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wurde, steht dem Gericht ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zur Verfügung.

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