FPÖ widerruft Vorwürfe gegen Wehsely

Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hat sich mit einer Klage erfolgreich gegen Betrugsvorwürfe der FPÖ in Sachen Mindestsicherung gewehrt. Die Partei musste einen Widerruf veröffentlichen und eine Geldstrafe zahlen.

Die Wiener FPÖ hatte der Stadträtin vorgeworfen, Beamten der MA 40 rechtswidrige Weisungen erteilt zu haben. Der vom Handelsgericht angeordnete Widerruf wurde am Montag ungewöhnlich spät verschickt - um 23.50 Uhr. Zusätzlich muss die FPÖ laut Wehselys Büro wegen Kreditschädigung eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro bezahlen und für die Prozesskosten aufkommen. Das Urteil war seit Freitag rechtskräftig.

FPÖ: Angaben und Dokumente werden doch geprüft

Die FPÖ hatte unter anderem behauptet, Wehsely hätte die Beamten angewiesen, „alle Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und dabei keine Fragen zu stellen“. Zudem seien keine Belege für die Begleichung hoher Mietrückstände oder für eine Einrichtungspauschale verlangt worden. Dies sei „unwahr“, teilte die FPÖ nun per Aussendung mit.

Widerrufen werden musste auch die Behauptung, dass Angaben und Dokumente von nicht österreichischen Mindestsicherungsempfängern nicht überprüft worden seien. Wehsely habe außerdem nicht angewiesen, „keinesfalls die Polizei zu rufen, wenn ihnen auffällt, dass gefälschte Dokumente vorgelegt werden“, hieß es in der Aussendung.

Wehsely erwirkte Verfügung gegen FPÖ

Die Wiener FPÖ hatte auf Basis dieser Behauptungen - mit Verweis auf einen Zeitungsbericht - auch eine Anzeige gegen Wehsely eingebracht. Vorgeworfen wurden ihr darin Amtsmissbrauch, Untreue und Betrug bei der Mindestsicherung - mehr dazu in Wehsely reagiert mit Klage auf FPÖ-Anzeige.

Wehsely hatte die inkriminierten Weisungen vehement bestritten und die Einleitung rechtlicher Schritte im vergangenen September angekündigt. „Ich habe kein Problem mit einer harten politischen Auseinandersetzung und auch Kritik an meiner politischen Arbeit, das gehört zum Diskurs einer modernen Demokratie. Mit den nun erhobenen ungeheuerlichen Anschuldigungen ist aber die Grenze deutlich überschritten“, begründete die Stadträtin die Klage. Bereits Anfang November hatte sie beim Handelsgericht eine einstweilige Verfügung erreicht - mehr dazu in Wehsely erwirkt Verfügung gegen FPÖ.