Zweieinhalb Jahre Haft für Westenthaler

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler ist am Freitagabend wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zehn Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 20 bekam der 49-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Westenthalers Anwalt Thomas Kralik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Straftaten fallen in die Zeit, als Peter Westenthaler Vorstand der österreichischen Fußballbundesliga war.

Peter Westenthaler

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30 Monate teilbedingt für Peter Westenthaler

Fußfessel erst nach fünf Monaten möglich

Zugleich mit der Strafe verkündete der Schöffensenat, dass für Westenthaler der elektronisch überwachte Hausarrest „erst nach Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen infrage kommt“, wie Richterin Marion Hohenecker erklärte. Der ehemalige Spitzenpolitiker müsste demnach die Hälfte seines unbedingten Strafteils - konkret fünf Monate - verbüßen, ehe er überhaupt die Fußfessel beantragen kann.

Westenthaler zeigte sich nach der Urteilsverkündung erschüttert und äußerte Unverständnis über die nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung. Unter Verweis auf den ersten Rechtsgang, in dem er im März 2015 von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden war, meinte er: „Es ist höchst an der Zeit, dass man sich über die Justiz Gedanken macht.“

Ersturteil 2015 aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im März 2016 das Ersturteil wegen Begründungsmängeln aufgehoben und einen zweiten Rechtsgang angeordnet - mehr dazu in Neuer Prozess gegen Westenthaler. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen“, bemerkte Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik zu dessen Ausgang. Und weiter: „Ich bin fassungslos über die mangelnden zivilrechtlichen Kenntnisse dieses Strafgerichts.“

Westenthalers ehemaliger Kovorstand bei der Bundesliga, Thomas Kornhoff, wurde wegen schweren Betrugs ebenfalls schuldig erkannt und zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde seine Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen. Der Senat begründete das mit seiner untergeordneten Beteiligung. Westenthaler habe bei den betrügerischen Handlungen „die tragende Rolle gespielt“, stellte Hohenecker fest.

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Thomas Kornhoff wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Millionensubvention widmungswidrig verwendet

In dem Verfahren war es um zwei Anklagepunkte gegangen. Einerseits um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußballnachwuchs zugedachten Millionensubvention an die Bundesliga. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt.

Im Unterschied zum ersten Rechtsgang, der mit zwei Freisprüchen geendet hatte, kam der nunmehrige Schöffensenat zum Schluss, dass Westenthaler und Kornhoff in ihrer Funktion als Vorstände der österreichischen Fußballbundesliga die Million widmungswidrig verwendet hatten, um eine für die Bundesliga Existenz bedrohende Drittschuldnerklage mit einem außergerichtlichen Vergleich aus der Welt zu schaffen.

Der von den Angeklagten zu verantwortende schwere Betrug sei „objektiviert“, der Tatbestand „mit eindeutiger Sicherheit“ erfüllt, sagte Richterin Marion Hohenecker in der Urteilsbegründung. Unter Anspielung auf das neu zusammengesetzte Gericht bemerkte Hohenecker weiter: „Nach einem Schiedsrichterwechsel ist es der Anklagebehörde gelungen, diesbezügliche Zweifel für jeden Laien auszuräumen.“

Aufsichtsrat der Bundesliga getäuscht

Westenthaler habe zunächst „seine politischen Kontakte für seine Belange bzw. die der Bundesliga genützt“ und eine Subvention des Bundes erwirkt, fasste Hohenecker die gerichtlichen Feststellungen zusammen. Diese Million, die vom Nationalrat in Form eines Budgetüberschreitungsgesetzes abgesegnet wurde, hätte angesichts der bevorstehenden Europameisterschaft 2008, die in der Österreich und in der Schweiz ausgetragen wurde, zur Forcierung der Nachwuchskicker eingesetzt werden sollen.

Westenthaler habe jedoch anderes im Sinn gehabt und den Aufsichtsrat der Bundesliga getäuscht: „Der Erstangeklagte hat es geschafft, dem Aufsichtsrat weiszumachen, dass eine Komplementärförderung vorliegt. Und den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) hat man dumm sterben lassen.“ Westenthaler habe „nur ein Ziel vor Augen“ gehabt, so Hohenecker: „Die Bilanz der Bundesliga auf Kosten des Steuerzahlers zu sanieren. Dafür hat er auch nicht vor Täuschungshandlungen zurückgeschreckt.“

Kornhoff sei ab Beschlussfassung des Nationalrats in Westenthalers Tatplan eingeweiht gewesen, habe diesen mitgetragen und „tatkräftig unterstützt“, befand die Richterin. „Der ÖFB wurde über die wahre Verwendung der Mittel getäuscht“, erklärte Hohenecker.

Peter Westenthaler

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Peter Westenthaler rechnet mit einem dritten Rechtsgang

300.000 Euro an das BZÖ

Hinsichtlich der 300.000-Euro-Zahlung der Lotterien ans BZÖ habe Westenthaler einen „kausalen Tatbeitrag zur Untreue begangen“, urteilte die Richterin. Westenthaler, der nach dem Ende seiner Tätigkeit bei der Bundesliga im Juni 2006 zum Obmann des BZÖ gekürt wurde, habe wenige Wochen später das Ausstellen einer Rechnung an die Lotterien veranlasst, obwohl er wusste, dass der keine geldwerte Leistung zugrunde lag.

Die Lotterien zahlten in weiterer Folge für eine neunseitige Pseudostudie über Responsible Gaming, die später von einem Gerichtssachverständigen als inhaltlich wertlos eingestuft wurde. Westenthaler, der wie Kornhoff bis zuletzt vehement sämtliche Anschuldigungen zurückgewiesen hatte, hatte dagegen versichert, er habe als BZÖ-Obmann mit der Finanzgebarung gar nichts zu tun gehabt und sei mit der gegenständlichen Zahlung folglich nicht befasst gewesen.

Westenthaler: „Sehen uns im dritten Rechtsgang“

Zur Strafbemessung bemerkte Hohenecker, das „dolose Verhalten eines ehemaligen Spitzenkandidaten“ sei "kein Kavaliersdelikt und dürfe aus general- und spezialpräventiven Gründen „nicht ungesühnt bleiben“. Bei Westenthaler bedürfe es daher des Vollzugs eines Teils der über ihn verhängten Strafe.

Der 49-Jährige und sein Verteidiger gaben sich beim Verlassen des Gerichtsgebäudes kämpferisch. „Es gibt eine dritte Halbzeit“, meinte Kralik, während sich Westenthaler von Journalisten mit „Wir sehen uns im dritten Rechtsgang“ verabschiedete. Michael Dohr, der Rechtsbeistand von Kornhoff, meldete ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber gab zu den Urteilen vorerst keine Erklärung ab.

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