Elsner mit Wiederaufnahmeantrag gescheitert

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ist mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme seines Strafverfahrens gescheitert. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Profil“. Elsner wurde 2008 wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien habe Elsners im Februar 2015 eingebrachten Antrag mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 abgewiesen, so das „Profil“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Gegen die Entscheidung des Landesgerichts legte Elsner Rechtsmittel ein, nun muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Seit 2011 wegen Haftunfähigkeit frei

Nach viereinhalb Jahren hinter Gittern kam der heute 81-Jährige im Juli 2011 wegen Haftunfähigkeit frei. Trotzdem versucht er juristisch gegen das Urteil vorzugehen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte es 2010 zwar teilweise gekippt, Elsners Strafe aber bestätigt. Richterin in erster Instanz war 2008 die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner am Montag, 21. Dezember 2015, anl. des Prozesses der BAWAG gegen Elsner wegen Herausgabe der Pensionsabfindung im Straflandesgericht in Wien

APA/Fohringer

Helmut Elsner war viereinhalb Jahre in Haft

Anwalt: „Fehlerhafte Tatsachenfeststellungen“

Der dreiköpfige Richtersenat fand in den von Elsner eingebrachten Schriftsätzen keine Gründe, die eine Wiederaufnahme rechtfertigten, und verwies auf die rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue durch den Obersten Gerichtshof. Zuvor hatte sich auch die Staatsanwaltschaft Wien ablehnend geäußert.

Elsners Anwalt Andreas Stranzinger argumentiert, er bekämpfe die „nach unserer Auffassung fehlerhaften Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts. Der Richtersenat beruft sich nun aber auf den OGH, der selbst keine Tatsacheninstanz ist, sondern lediglich Formales zu bewerten hat.“

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