Stadt-RH: Kritik an Kindergartenpflicht-Kontrollen
Die Kontrollen sind offenbar ziemlich komplex. So stellt die Magistratsabteilung 14 (Informations- und Kommunikationstechnologie) die Meldedaten aller Fünfjährigen mit Hauptwohnsitz Wien zur Verfügung. Der Stadtschulrat steuert die Informationen über jene Kinder bei, die vorzeitig eingeschult wurden. Die Fakten zu den für einen Betreuungsplatz vorgemeldeten Kinder werden wiederum von der Magistratsabteilung 10 (Kindergärten) geliefert. Auch private Betreiber werden kontaktiert.

APA/Herbert Neubauer
Jedes Kind muss in Wien im letzten Jahr vor der Schule in den Kindergarten
Erst nach Kindergartenjahr standen Säumige fest
„Bemerkenswert war die Tatsache, dass die Zeitdauer von der erstmaligen Übermittlung dieser Daten bis zum endgültigen Datenabgleich durch die Magistratsabteilung 11 (Amt für Jugend und Familie, Anm.) mehr als ein Jahr in Anspruch nahm“, bekritteln die städtischen Prüfer in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Erst nach Ablauf des jeweiligen Kindergartenjahres seien all jene Fälle festgestanden, die wegen Nichterfüllung der Kindergartenpflicht anzuzeigen waren.
Mehr als 1.000 Strafanträge im Jahr 2015/2016
2015/2016 wurden übrigens mehr als 1.000 Strafanträge eingebracht. Ob alle gerechtfertigt waren, ist noch offen. Denn, so kritisieren die Prüfer, mitunter werde auch ungerechtfertigt eingeschritten. Da die Daten erst so spät vorliegen, erfahre man oft erst nachher, dass Kinder schon längst in ein anderes Bundesland oder ins Ausland gezogen sind.
Die MA 11 versprach in einer Stellungnahme, die Angelegenheit zu evaluieren und über Verbesserungen nachzudenken. Die Erfassung der Informationen, so hieß es, solle künftig „zeitnäher“ geschehen.