Stadt muss Wettautomaten zum Teil zurückgeben
Die Stadt Wien hat nach einer Verschärfung des Wettgesetzes rund 370 Wettautomaten konfisziert und kürzlich vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt bekommen, dass die Vorgangsweise rechtens war - mehr dazu in Beschlagnahme von Wettautomaten rechtens. Unternehmer wandten sich aber auch an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser kam nun zum Schluss, dass einige Geräte doch retourniert werden müssen, wie „Die Presse“ am Mittwoch berichtete.
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Stadt hätte Übergangsfrist einhalten müssen
Konkret muss die Stadt sechs Betreibern rund 50 Automaten zurückgeben. Als Begründung führte das Höchstgericht eine fehlende Übergangsfrist im Zusammenhang mit dem im Vorjahr beschlossenen Wettgesetz an. Die Stadt hätte nach der Gesetzesverschärfung im vergangenen Frühling den Glücksspielbetreibern ein halbes Jahr Zeit geben müssen, um die Automaten selbst abzumontieren.
Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) wollte aber damals nicht so lange zuwarten - zum Schutz der Bevölkerung, wie es in einem Statement heißt. „Somit hätte die Behörde nach Ansicht des Gerichts in diesem Zeitraum keine illegalen Automaten beschlagnahmen dürfen. Die Zahl der illegalen Automaten hätte sich in diesem Zeitraum aber mehr als verdoppelt, und das ist völlig inakzeptabel“, so Sima.
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Dürfen nicht wieder aufgestellt werden
Die Automaten müssen zwar zurückgegeben werden, sie dürfen allerdings nicht mehr aufgestellt werden - zumindest bis auf Weiteres. Denn um die Automaten wieder in Umlauf zu bringen, brauche es eine neue landesrechtliche Genehmigung.
Links:
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- „Presse“-Artikel