Stadt muss Wettautomaten zum Teil zurückgeben

Die Stadt hat rund 370 Wettautomaten beschlagnahmt - nun muss sie einige davon wieder zurückgeben. Zu diesem Schluss ist der Verfassungsgerichtshof gekommen, an den sich einige der Unternehmer gewandt haben.

Die Stadt Wien hat nach einer Verschärfung des Wettgesetzes rund 370 Wettautomaten konfisziert und kürzlich vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt bekommen, dass die Vorgangsweise rechtens war - mehr dazu in Beschlagnahme von Wettautomaten rechtens. Unternehmer wandten sich aber auch an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser kam nun zum Schluss, dass einige Geräte doch retourniert werden müssen, wie „Die Presse“ am Mittwoch berichtete.

Spielautomaten-Friedhof

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Die Stadt hat rund 370 Automaten beschlagnahmt

Stadt hätte Übergangsfrist einhalten müssen

Konkret muss die Stadt sechs Betreibern rund 50 Automaten zurückgeben. Als Begründung führte das Höchstgericht eine fehlende Übergangsfrist im Zusammenhang mit dem im Vorjahr beschlossenen Wettgesetz an. Die Stadt hätte nach der Gesetzesverschärfung im vergangenen Frühling den Glücksspielbetreibern ein halbes Jahr Zeit geben müssen, um die Automaten selbst abzumontieren.

Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) wollte aber damals nicht so lange zuwarten - zum Schutz der Bevölkerung, wie es in einem Statement heißt. „Somit hätte die Behörde nach Ansicht des Gerichts in diesem Zeitraum keine illegalen Automaten beschlagnahmen dürfen. Die Zahl der illegalen Automaten hätte sich in diesem Zeitraum aber mehr als verdoppelt, und das ist völlig inakzeptabel“, so Sima.

Wettautomaten Rückgabe

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Die Stadt muss nun rund 50 der Automaten wieder zurückgeben

Dürfen nicht wieder aufgestellt werden

Die Automaten müssen zwar zurückgegeben werden, sie dürfen allerdings nicht mehr aufgestellt werden - zumindest bis auf Weiteres. Denn um die Automaten wieder in Umlauf zu bringen, brauche es eine neue landesrechtliche Genehmigung.

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