Acht Schuldsprüche nach Massenschlägerei

Eine Massenschlägerei vor einem Jugendzentrum im 20. Bezirk mit mehreren Schwerverletzten hatte am Mittwoch ein gerichtliches Nachspiel: Acht der elf Angeklagten wurden schuldig gesprochen.

Nach dreieinhalbmonatiger Verhandlungsdauer hat der Prozess sein erstinstanzliches Ende gefunden. Acht gebürtige Afghanen im Alter zwischen 16 und 22 Jahren wurden wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt schuldig erkannt. Sieben Angeklagte wurden nach Paragraf 274 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) zu Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten verurteilt, die ihnen zur Gänze bedingt nachgesehen wurden.

Ein Angeklagter erhielt unter Bedachtnahme auf eine Vorverurteilung insgesamt sechs Monate unbedingt, die er unter Einrechnung der U-Haft aber bereits zur Gänze verbüßt hat. Drei Angeklagte wurden zur Gänze freigesprochen.

18-Jähriger erlitt Stiche in den Brustkorb

Hinsichtlich der Schuldsprüche erachtete es der Schöffensenat als erwiesen an, dass sich die acht Burschen am 5. März 2016 unter einer zumindest 30-köpfigen Gruppe von Afghanen befanden, die sich zum Zwecke der Gewaltausübung vor dem Jugendtreff „Base 20“ in der Engerthstraße versammelt hatte. Die Afghanen gingen mit Messern, Holzprügeln, Eisenstangen, Schraubenziehern, Ketten und Schlagringen auf tschetschenische Jugendliche los, die in der Unterzahl waren.

Jugendzentrum

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Jugendzentrum, vor dem es zur Massenschlägerei gekommen war

Sieben junge Tschetschenen, die sich nur mit ihren Fäusten und Fußtritten wehren konnten, blieben teilweise schwer verletzt liegen. Dass alle überlebten, grenzt beinahe an ein Wunder, wenn man sich die Befunde des Gerichtsmediziners vergegenwärtigt. Ein 18-jähriger Tschetschene erlitt demnach Stiche in den Brustkorb, in den Bauch und in die Leiste. Er überlebte dank einer im UKH Meidling durchgeführten Notoperation - mehr dazu in Massenschlägerei: Fünf Jugendliche in U-Haft.

Einem 15-Jährigen wurde ebenfalls in die Brust gestochen, einem 17-Jährigen ins Gesäß, wobei der Stichkanal bis zur Beckenschaufel führte und Schlagaderäste verletzte. Ein weiterer Jugendlicher bekam einen Stich in den Rücken ab, der knapp die Wirbelsäule verfehlte, und zusätzlich einen ins Gesäß.

Facebook-Eintragung sorgte für Eklat

Vorangegangen war der Schlägerei eine Facebook-Eintragung eines 16-jährigen Afghanen, der am Vortag einen Tschetschenen beschimpft und beleidigt hatte. Am nächsten Abend trafen sich die zwei Kontrahenten mit Verstärkung zunächst in der Nähe der U6-Station Handelskai, wo es zu ersten tumultartigen Auseinandersetzungen kam.

Ein paar Stunden später folgte vor dem Jugendzentrum die Massenschlägerei. Die von Betreuern der Einrichtung und Anrainern alarmierte Polizei nahm in der Nähe des Tatorts sechs Verdächtige fest. Im Zuge der Ermittlungen konnten fünf weitere Burschen ausgeforscht werden.

Urteile und Freisprüche nicht rechtskräftig

Drei Angeklagten wurde neben schwerer gemeinschaftlicher Gewalt auch absichtliche schwere Körperverletzung angekreidet. Die Anklage ging davon aus, dass ihnen nachzuweisen war, dass sie - neben nicht ausgeforschten Tätern - zu jenen zählten, die mit Hieb- oder Stichwaffen Verletzungen bewirkt hatten. Nach Ansicht des Gerichts mangelte es dafür am Ende mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit an Beweisen. „Ihnen konnten keine konkreten Einzeltaten zugeordnet werden“, stellte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest.

Die Urteile und die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen vorerst keine Erklärung ab.