Freispruch nach Messerstich in Notwehr

Eine Wienerin hat im Vorjahr ihren damaligen Freund mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Die 28-Jährige soll in Notwehr gehandelt haben. Sie wurde vor Gericht freigesprochen. Ihr Ex-Freund, ein FPÖ-Bezirksrat, wurde verurteilt.

Die Anklage legte der Frau absichtliche schwere Körperverletzung zur Last. Ursprünglich war gegen die 28-Jährige sogar wegen versuchten Mordes ermittelt worden. Vier Monate lang saß sie in U-Haft.

Das Paar hatte sich 2011 im Urlaub in Kärnten kennengelernt. Nur wenige Wochen, nachdem sie zusammen kamen, wurde die Frau schwanger. Schon während der Schwangerschaft traten Beziehungsprobleme auf. Nach der Geburt des Sohnes soll der 30-Jährige - ein Bezirksrat und der Klubobmann der FPÖ Inneren Stadt - immer wieder gewalttätig geworden sein und seine Freundin an den Haaren gerissen, gewürgt, geschlagen und getreten haben. „Er hat sie über Jahre hinweg massiv misshandelt. Es war öfters notwendig, dass sie im Spital behandelt wurde“, berichtete ihr Verteidiger.

Angst um Sorgerecht

Zwei Mal trennte sich die Frau von ihrem Partner für mehrere Monate, versöhnte sich aber wieder und kehrte zu ihm zurück. „Es war der nahezu krankhafte Drang von ihr, ein normales Familienleben führen zu wollen“, sagte dazu ihr Rechtsvertreter. Außerdem habe die Frau befürchtet, im Fall einer Trennung das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu verlieren. Denn nicht nur ihr Lebensgefährte ist Politiker. Auch dessen Vater ist in hoher Position in der Wiener Stadtpolitik tätig. Der 28-Jährigen soll zu verstehen gegeben worden sein, dass dieser entsprechenden Einfluss habe und allfällige Probleme seines Sohnes „richten“ könne.

Am Abend des 18. April 2016 kam es erneut zu Handgreiflichkeiten. Die Frau zog sich ins Gästezimmer zurück, der 30-Jährige folgte ihr laut Anklage, soll sie beschimpft, ihr in den Rücken geboxt und sie - als sie in die Küche flüchtete - verfolgt und neuerlich die Hand gegen sie gehoben haben. Da nahm die 28-Jährige ein Brotmesser aus einem Messerblock und versetzte ihm einen Stich unter die rechte Achsel. „Ich habe gewusst, es wird nicht aufhören, er wird auf mich hinprügeln die ganze Nacht“, rechtfertigte sie sich vor Gericht.

Rücken mit „blauen Flecken übersät“

Wie die beigezogene Gerichtsmedizinerin darlegte, hatte der 30-Jährige nachweislich den rechten Arm erhoben, als ihm die Klinge unter die Achsel drang. „Ob es ein zielgerichteter Stich war, kann aus medizinischer Sicht nicht geklärt werden“, sagte die Sachverständige. Mit der Verletzung war Lebensgefahr verbunden, so Friedrich: „Sie hat die fast komplette Durchtrennung einer Arterie bewirkt.“ Dank rascher ärztlicher Hilfe - die 28-Jährige hatte unmittelbar nach dem Angriff die Rettung verständigt - konnte die Blutung rechtzeitig gestoppt werden.

„Es sprechen sehr viele Dinge für die Verantwortung der Angeklagten“, stellte am Ende der vorsitzende Richter fest. Eine am Freitag als Zeugin vernommene Polizistin, welche die 28-Jährige nach der Festnahme befragt hatte, hatte zuvor zu Protokoll gegeben, deren Rücken sei „mit blauen Flecken, alten und neuen“ übersät gewesen. Sie habe „einen riesengroßen, hässlichen färbigen Fleck“ wahrgenommen, sagte die Beamtin unter Wahrheitspflicht.

Der Schöffensenat nahm daher im Zweifel zugunsten der Angeklagten die von dieser geltend gemachte Notwehr an. Die Frau habe nachweislich „jahrelange Verletzungen erleiden müssen“ und am Ende „das zur Verfügung stehende Mittel gewählt, das den Angriff verlässlich abwehrt“, so der Richter. Insofern liege keine Notwehrüberschreitung vor. Der Freispruch für die 28-Jährige ist bereits rechtskräftig. Der Staatsanwalt war damit einverstanden.

FPÖ-Politiker legt Funktionen zurück

Demgegenüber wurde ihr bisher ebenfalls unbescholtener Ex-Freund wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Überdies muss er seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 500 Euro bezahlen.

Der Richter verwies in der Urteilsbegründung auf „zahlreiche Beweisergebnisse, die eine langjährige massive Gewaltausübung belegen. Wir haben Nachbarn, wir haben viele Leute, die immer wieder etwas gesehen haben, und wir haben einen Hausarzt mit einer erschreckenden Dokumentation von Verletzungen“.

Der 30-Jährige gab zu, „zwei bis drei Mal im Jahr“ handgreiflich geworden zu sein. Er möchte jetzt eine Anti-Gewalttherapie machen. Ob er die Verurteilung akzeptiert, wollte der Mann noch nicht mitteilen. Er erbat Bedenkzeit. „Aufgrund des Schuldspruchs wird der verurteilte FPÖ-Bezirksrat mit sofortiger Wirkung sein Mandat und sämtliche Parteifunktionen zurücklegen. Die Geschäfte der Fraktion hatte seit der ersten Verhandlung bereits sein Stellvertreter geführt“, erklärte FPÖ-Landesparteisekretär Toni Mahdalik am Freitag in einer Aussendung.