Flughafenausbau: Kritik an Doppelrolle Wiens

In der Debatte eine dritte Piste auf dem Flughafen Wien kritisiert nun ein Gutachten das Verhalten der Stadt Wien. Weil sie gegen den positiven Erstbescheid berufen hatte, könnte sie ihre Pflichten als Aktionärin verletzt haben.

Das Gutachten wurde „im Auftrag von Wirtschaftskreisen“ von der Wiener Anwaltskanzlei bkp erstellt, berichtete der „Kurier“ (Sonntagausgabe). Die Stadt Wien hält demnach ein Fünftel der Aktien am Wiener Flughafen, gleichzeitig legte ihre Magistratsdirektion Berufung gegen den positiven Erstbescheid für den Bau einer dritten Piste ein.

Lineargrafik über die Anzahl der Flugbewegungen sowie Passagiere auf dem Flughafen Wien

Grafik: ORF.at; Quelle: APA/flughafen Wien

Der Flughafen will die dritte Piste unbedingt bauen

„Man kann mit guten Gründen sagen, dass der Großaktionär Wien dem Unternehmen Flughafen in den Rücken gefallen ist“, wird Rechtsanwalt Arno Brauneis im „Kurier“ zitiert. „Wien ging nämlich als Aktionär gegen die Interessen des Flughafens vor, weil die Stadt gegen den Bescheid, der den Bau der dritten Piste genehmigt hat, Berufung eingelegt hat.“ Also gebe es Gründe, „dass die Stadt Wien die Treuepflicht als Aktionär verletzt hat“. Der Anwalt argumentiert hier mit „Verhinderung von Geschäftschancen“.

Verfassungsrechtler: „Sicher nicht alltäglich“

Auch der Verfassungsjurist Heinz Mayer beurteilt die Causa im „Kurier“ ähnlich: „Die Frage der Treuepflicht kann man durchaus stellen. Es ist sicher nicht alltäglich, dass ein Großaktionär gegen eine Entscheidung, die seine Gesellschaft begünstigt, ein Rechtsmittel ergreift.“

Die Stadt hat berufen, „um unsere Stellung als Partei im Verfahren abzusichern. Unsere Anwälte haben uns dringend dazu geraten“, argumentiert hingegen der SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin, Vorsitzender des Umweltausschusses, im Bericht. Mayer glaubt hingegen, dass die Stadt automatisch Parteienstellung habe. Es ging laut Valentin auch darum, den Fluglärm in dicht besiedelten Bezirken zu reduzieren. Das sei auch gelungen. Auch sei in der Berufung erwähnt worden, dass die Stadt Wien nicht gegen den Bau der Piste sei.

Bundesverwaltungsgericht lehnte Piste ab

Der Flughafen Wien will die dritte Piste unbedingt bauen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat jedoch kürzlich gegen den Bau der dritten Piste entschieden, da es vor allem Klimaschutz höher als wirtschaftliche Notwendigkeiten bewertete. Der Airport geht dagegen vor Höchstgerichte - mehr dazu in Flughafen: Dritte Piste darf nicht gebaut werden (noe.ORF.at).

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