Nach Uber-Boom: Neue Regeln für Mietwagen

Wien will den Fahrdienstvermittler Uber - genaugenommen dessen Partner - stärker in die Pflicht nehmen. Taxis und Mietwagen werden künftig gleichgestellt. Ein entsprechender Vorschlag geht jetzt in Begutachtung.

Die 2009 in San Francisco in den USA gegründete Firma Uber vermittelt unter anderem mit Hilfe einer App Fahrgäste an private Fahrer, die für ihre Dienste in der Regel weniger verlangen als Taxis. Zudem kooperiert Uber auch mit Mietwagenanbietern.

Mietwagen müssen bei der Anmeldung künftig dieselben Standards erfüllen wie Taxis. Derzeit unterliegen Anbieter von Fahrtendiensten nicht den strengeren Regeln für das Taxigewerbe. Das wird mit der Neuregelung anders. Bei der Anmeldung müssen künftig auch Mietwagenfirmen einen Bescheid vorlegen, dass das Auto eine Mindestgröße hat, die strengeren EURO6-Abgaswerte erfüllt und vor Fahrtantritt gewaschen wird. Zudem müssen sie eindeutig als Mietwagen gekennzeichnet werden.

Dezidiert verboten wird Mietwagen das „TAXI“-Schild auf dem Dach, und sie dürfen auch keine Taxameter haben. Derzeit fahren ja reguläre Taxis immer wieder auch für Uber.

Einfacherer Gästetransfer für Hotels

Mit der Neuregelung wird es auch Erleichterungen geben. So gibt es für Hotels, die ihre Kunden mit einem eigenen Wagen vom Bahnhof abholen, keine Regelungen mehr. Und auch das Taxigewerbe darf sich über Erleichterungen freuen: So dürfen Taxis künftig bei Großveranstaltungen legal auf Kunden warten. Bisher war das verboten und nur auf eigens gekennzeichneten Taxistandplätzen erlaubt.

Wettbewerb soll fairer werden

Die neue Landesbetriebsordnung bringt laut Stadt Neuerungen in drei Bereichen:

  • Erleichterungen durch Deregulierung
  • Vereinfachungen für das Taxigewerbe
  • Fairer Wettbewerb durch einheitliche Qualitätskriterien

In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass die neue Landesbetriebsordnung im Vergleich zur bisherigen Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung mit lediglich halb so vielen Regelungen auskommt. Bestimmungen wie etwa die Regelung der genauen Mindestmaße eines Taxidachschildes wurden gestrichen.

Eine der zentralen Bestimmungen ist die strenge Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen. Die Kennzeichnung von Mietwagen mit Dachschildern bzw. deren Ausstattung mit Taxametern ist verboten. Grundsätzlich müssen alle Maßnahmen unterlassen werden, die den Eindruck erwecken könnten, Mietwagen seien Taxis.

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