Patientenanwältin kritisiert Chefarztpflicht

Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz kritisiert die Wiedereinführung der Chefarztpflicht bei Bewilligungen für MRT und CT. Wichtiger wäre, dass der Patient bei der Diagnose sicher weiß, dass die Kasse die Untersuchung bezahlt.

Wer in Wien eine MRT- oder CT-Untersuchung braucht, muss sich in Zukunft wieder das chefärztliche Okay dafür holen. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) führt nämlich mit 1. Juni die Bewilligungspflicht wieder ein, berichtete WGKK-Chefin Ingrid Reischl. Zu Leistungskürzungen soll es dabei aber nicht kommen.

Patientenanwältin fordert Kriterienkatalog

Auch für Pilz sind natürlich unnötige Untersuchungen hintan zu halten. Doch sie sieht in der Wiedereinführung der Chefarztpflicht eine Hürde für die Patienten. Für sinnvoller hält sie die Erstellung eines Kriterienkatalogs, der klar vorgibt, wann MRT bzw. CT generell medizinisch notwendig sind: „Wo man dann auch nur die anordnet, die notwendig sind. Dann könnte man sich diese Chefarztverpflichtung schenken.“

Für die Patienten sei die Entscheidung des Chefarztes oft nicht transparent, meint Pilz: „Der Chefarzt sieht in der Regel auch den Patienten nicht, sondern er sieht den Antrag. Das halte ich für suboptimal, den Entscheidungsprozess ans Ende der Kette zu setzen.“ Viel wichtiger wäre es, dass der Patient schon bei seinem behandelnden Arzt weiß, ob er auch ein MRT oder ein CT bekommt. Viele können nicht nachvollziehen, wieso ihr Arzt diese Untersuchung anordnet und ein anderer Arzt - der Chefarzt - dies verhindert.

Genehmigungspflicht 2014 abgeschafft

„Es geht nicht darum, den Versicherten irgendetwas wegzunehmen“, versicherte Reischl. Die Maßnahme diene vielmehr der internen Dokumentation - also Erhebungen wie Anzahl der Untersuchungen, Art der Diagnose, Zuweiser und durchführende Institutionen: „Wer wird von wem wie oft wohin geschickt?“

Hintergrund der Wiedereinführung der Genehmigungspflicht - sie war in Wien per September 2014 abgeschafft worden - ist die kürzlich aufgehobene Deckelung der Honorare, die die Kasse an private MRT-und CT-Institute zahlt. Dadurch sollten Wartezeiten für Patienten verkürzt werden. Mit dem Ende des Deckels seien die Kosten nun aber nicht mehr planbar, argumentiert Reischl. Sie rechnet aber mit einem Anstieg - „im Worst Case ein zweistelliger Millionenbetrag bis Ende 2018“. Bisher hat die WGKK pro Jahr rund 30 Mio. Euro im MRT- und CT-Bereich ausgegeben.

Geringer bürokratischer Aufwand

Für die Patienten soll der bürokratische Aufwand sehr gering gehalten werden. Anträge können online, per Fax, schriftlich oder persönlich gestellt werden und würden sehr rasch bearbeitet, versprach die Obfrau. Das „Monitoring“ durch die Chefarztpflicht soll aber schon auch Einsparungspotenzial aufzeigen - und etwa unterbinden, dass Spitäler nicht selbst Untersuchungen auf eigene Kosten durchführen, sondern Patienten in externe Institute schicken, wofür die WGKK aufkommen muss.