U-Bahn-Ausbau: Gericht gibt Weg frei
Beim Ausbau der U-Bahn sei „weder in der Errichtungs- noch in der Betriebsphase mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen“, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung. Außerdem sei der Ausbau kürzer als zehn Kilometer und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht Pflicht. Eine Revision ist nicht zulässig.

APA/Margret Schmitt, Daten:APA/Wiener Linien
Mehrere Anrainer in Wien-Josefstadt hatten beim Gericht Beschwerde eingelegt und eine derartige Prüfung gefordert, berichtete der „Kurier“ (Montag-Ausgabe). Unterstützt wurden sie dabei von Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP). Die Stadt führt nur ein eisenbahnrechtliches Bewilligungsverfahren durch.
Sima kritisiert Mickel-Göttfert
Die für den U-Bahn-Ausbau zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zeigte sich über die Entscheidung erfreut, übte jedoch Kritik an Mickel-Göttfert. Es sei ihr unverständlich, dass die Bezirksvorsteherin derart kontraproduktiv gegen das Projekt gearbeitet und die Anrainer zur Beschwerde ermuntert habe, so Sima gegenüber der Zeitung: „Das Verfahren hat uns sechs Monate Zeitverlust gekostet. Wir bemühen uns, das jetzt wieder aufzuholen.“
Mickel-Göttfert dementierte, dass es aufgrund der Beschwerde zu einer Verzögerung komme, stattdessen hätten sich die Stadt und die Wiener Linien nicht über Finanzierungsdetails einigen können. „Wenn die Informationsflüsse nicht passen und die Anrainer verunsichert sind, bin ich einfach zuständig“, wird die Bezirksvorsteherin zitiert. Zudem sei die Optik schief, weil Sima auch Umweltstadträtin und damit für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig sei.
Links:
- Fundamente-Test für U2-Ausbau (wien.ORF.at)
- Ausbau U2 und U5 (Wiener Linien)
- „Kurier“-Artikel
- Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (PDF)