U-Bahn-Ausbau: Gericht gibt Weg frei

Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den Bau bzw. die Verlängerung der Linien U5 und U2 gegeben. Anrainer hatten eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, diese muss die Stadt nun nicht durchführen.

Beim Ausbau der U-Bahn sei „weder in der Errichtungs- noch in der Betriebsphase mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen“, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung. Außerdem sei der Ausbau kürzer als zehn Kilometer und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht Pflicht. Eine Revision ist nicht zulässig.

Grafik: Ausbau von U2 und U5 in Wien

APA/Margret Schmitt, Daten:APA/Wiener Linien

Mehrere Anrainer in Wien-Josefstadt hatten beim Gericht Beschwerde eingelegt und eine derartige Prüfung gefordert, berichtete der „Kurier“ (Montag-Ausgabe). Unterstützt wurden sie dabei von Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP). Die Stadt führt nur ein eisenbahnrechtliches Bewilligungsverfahren durch.

Sima kritisiert Mickel-Göttfert

Die für den U-Bahn-Ausbau zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zeigte sich über die Entscheidung erfreut, übte jedoch Kritik an Mickel-Göttfert. Es sei ihr unverständlich, dass die Bezirksvorsteherin derart kontraproduktiv gegen das Projekt gearbeitet und die Anrainer zur Beschwerde ermuntert habe, so Sima gegenüber der Zeitung: „Das Verfahren hat uns sechs Monate Zeitverlust gekostet. Wir bemühen uns, das jetzt wieder aufzuholen.“

Mickel-Göttfert dementierte, dass es aufgrund der Beschwerde zu einer Verzögerung komme, stattdessen hätten sich die Stadt und die Wiener Linien nicht über Finanzierungsdetails einigen können. „Wenn die Informationsflüsse nicht passen und die Anrainer verunsichert sind, bin ich einfach zuständig“, wird die Bezirksvorsteherin zitiert. Zudem sei die Optik schief, weil Sima auch Umweltstadträtin und damit für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig sei.

Links: