Student desertierte: Bedingte Haft

Acht Monate Freiheitsentzug, bedingt auf drei Jahre: Diese Strafe hat das Straflandesgericht Wien über einen 22-Jährigen verhängt. Er war laut Anklage vom Bundesheer desertiert. Zusätzlich muss er im November wieder einrücken.

Zunächst war der Student am 4. Juli 2016 nicht in die Maria-Theresien-Kaserne eingerückt. „Es ist mir leider komplett entfallen. Ich war auf mein damaliges Studium konzentriert. Ich hab den Termin komplett aus dem Kopf verloren“, sagte er nun vor Gericht. Als ihm dieser wieder einfiel, habe er sich „schnellst möglich“ zur Kaserne begeben - das war am 17. November.

Er sei als Grundwehrdiener grundsätzlich motiviert gewesen, für das morgendliche Zuspätkommen aber „doppelt bestraft“ worden und habe ein „Eingeengtheitsgefühl“ bekommen, sagte der Angeklagte. Deswegen zeigte er sich an acht Tagen im Dezember nur kurz oder gar nicht. Ab Weihnachten blieb er bis zum 16. Jänner verschwunden. Nach seiner Rückkehr zum Dienst hielt es den Grundwehrdiener aber wieder nicht lange auf dem Kasernengelände. Noch am selben Tag stieg er über einen Zaun. Am 24. Februar griff ihn die Polizei auf und nahm ihn fest.

Maria-Theresien-Kaserne Bundesheer

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In der Maria-Theresien-Kaserne wartete man oft vergeblich auf den Rekruten

Vom Bundesheer zwischenzeitlich entlassen

„Ich hab mich ans Alltagsleben gewöhnt gehabt“, rechtfertigte er vor Gericht sein Fernbleiben. Den Heiligen Abend habe er mit der Familie verbracht, Silvester mit Freunden gefeiert: „Da musste ich niemandem Rechenschaft ablegen, konnte hingehen, wo ich wollte, Freiheiten genießen.“ In U-Haft wurde er im Februar nicht genommen, der Haftrichter erteilte ihm die Weisung, sich binnen drei Tagen in seiner Kaserne einzufinden.

Dazu kam es dann nicht mehr. Das Bundesheer hatte den Burschen zwischenzeitlich per Bescheid vorerst entlassen, „weil Sie kiffen“, wie Richter Wilhelm Mende zusammenfassend darlegte. „Mir ging’s nicht darum, mich auf Dauer zu entziehen. Ich konnte einfach persönlich nicht mehr dortbleiben“, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Acht Monate bedingt auf drei Jahre

Für den Richter lag ein „schweres Vergehen“ vor, wie er in der Urteilsbegründung betonte. Deswegen bedürfe es einer Freiheitsstrafe. Der Richter verhängte über den jungen Mann wegen Nichtbefolgung der Einberufung, unerlaubter Abwesenheit und Desertation nach dem Militärstrafgesetz eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Diese wurden dem bisher unbescholtenen Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zudem berief das Bundesheer den Studenten für 15. November erneut ein. „Ich werde zum neuen Termin pünktlich antreten“, versprach der junge Mann. Denn er „gehe davon aus, dass ich mich gebessert habe und weiter bessern werde.“

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