Gericht: Uber-Fahrer verstoßen gegen Gesetz

Im Streit zwischen der Taxibranche und Uber gibt es jetzt eine möglicherweise folgenschwere Gerichtsentscheidung. Mietwagenfahrer, die Aufträge von Uber annehmen, verstoßen laut einer einstweiligen Verfügung gegen das Gesetz.

Wenn man in Wien ein Auto über den US-Fahrdienstvermittler Uber bestellt, dann kommt derzeit in der Regel ein Mietwagenunternehmen. Doch das könnte sich in Zukunft ändern. Das Handelsgericht hat nun eine einstweilige Verfügung gegen ein solches Mietwagenunternehmen erlassen und ihm darin untersagt, über Uber Aufträge anzunehmen, berichtete „Die Presse“ (Samstag-Ausgabe).

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Zwei Taxiunternehmen klagten eine für Uber fahrende Mietwagenfirma

Aufträge direkt aufs Handy verboten

Die einstweilige Verfügung liegt wien.ORF.at vor. Zwei Taxiunternehmen hatten die Wiener Mietwagenfirma geklagt. Sie orten eine Wettbewerbsverzerrung, weil die Firma gegen die Wiener Mietwagenbetriebsordnung verstoßen würde. Das Gericht teilt diese Einschätzung nun.

Mietwagen dürfen - im Gegensatz zu Taxis - Fahrgäste nicht einfach auf der Straße einsteigen lassen. Es muss für eine Fahrt immer einen Auftrag geben - und dieser muss immer in der Betriebsstätte des Mietwagenunternehmens eingegangen sein. Bei einer Bestellung über Uber wähle nun aber Uber einen Fahrer in der Nähe aus, und dieser nehme den Auftrag dann direkt über eine Handy-App an, stellte das Gericht fest. Damit ist der Auftrag aber nicht in der Betriebsstätte eingegangen.

Strafen bis zu 100.000 Euro möglich

Zusätzlich gilt für Mietwagen eine Rückkehrpflicht: Nach einem Auftrag müssen sie zu ihrer Betriebsstätte zurückkehren. Das entfällt nur, wenn bereits ein neuer Auftrag vorliegt - auch dieser muss aber in der Betriebsstätte eingegangen sein und zum Beispiel von einem Mitarbeiter an den Fahrer weitergegeben worden sein. Das Gericht forderte das Wiener Mietwagenunternehmen nun auf, sich an diese Betriebsstättenregelung und an die Rückkehrpflicht zu halten.

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Bei Uber wird automatisch ein Fahrer in der Nähe ausgewählt

Bei einem Verstoß gegen die Verfügung drohen Strafen bis zu 100.000 Euro, so der Anwalt der klagenden Taxiunternehmen, Dieter Heine. Bei den ersten Malen würden sie sich in der Regel aber auf ein paar hundert Euro belaufen. Seine Mandanten hätten über Monate und mit Testfahrten Beweise gegen die Mietwagenfirma gesammelt, sagte Heine. Und man würde auch die Einhaltung der einstweiligen Verfügung überprüfen.

Möglicherweise Präzedenzfall für ganze Branche

Derzeit gilt die Verfügung nur für das eine Mietwagenunternehmen, und auch wie der Prozess ausgeht, ist noch offen. Es könnte jedoch ein Präzedenzfall für die gesamte Branche werden. Das geklagte Unternehmen hat sich im Verfahren bis jetzt noch nicht geäußert, also auch zur Klage gegenüber dem Gericht nicht Stellung genommen.

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