Franz-West-Privatstiftung soll Werke retournieren

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat im Streit um den Nachlass von Franz West laut „Kurier“ entschieden, dass die von West verfügte Privatstiftung die Kunstwerke aus ihrem Besitz an die Erben retournieren muss.

Die Übertragung von Wests Werken an die Stiftung sei „juristisch nicht richtig zustande gekommen“, erklärt Christoph Kerres, dessen Kanzlei die Erben vertrat, dem „Kurier“. Es fehle die notwendige Erklärung der annehmenden Partei, sollten einer Stiftung nach der Gründung weitere Vermögenswerte zukommen. Das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen ist nicht rechtskräftig.

Garten der Lüste, Belvedere

APA/Peter Hautzinger

Franz West im Garten der Lüste, Belvedere

Jahrelanger Streit um Nachlass

Der Streit um den Nachlass des 2012 verstorbenen West dauert schon eine ganze Weile. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Vorjahr den Vorstand der Privatstiftung wegen umstrittener Gehaltszahlungen abberufen - mehr dazu in Franz-West-Nachlass: Stiftungsvorstand abberufen.

Zuletzt waren Werke von West im 21er Haus zu sehen. Dabei war es keine Ausstellung, sondern ein „Artistclub“: Berühren und Benutzen ausdrücklich erlaubt. Im 21er Haus verwirklichte man damit vier Jahre nach Wests Tod eines seiner Idee gebliebenen Konzepte - mehr dazu in Franz Wests „Komplizenschaft“ im 21er Haus.

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