Mindestsicherung: Zahlreiche Probleme in Wien

Der Rechnungshof kritisiert in einem am Freitag veröffentlichten Bericht zahlreiche Probleme beim Vollzug der Mindestsicherung in Wien. Zudem spricht er sich für eine bundsweit einheitliche Regelung aus.

Das Kontrollorgan kritisiert, dass „der Bund seine verfassungsrechtliche Möglichkeit als Grundsatzgesetzgeber, einheitliche beziehungsweise harmonisierte Vorgaben im Bereich der Mindestsicherung festzulegen, bisher nicht wahrgenommen“ hat. Auch Empfehlungen, was in dem Gesetz geregelt sein soll, werden ausgeführt: So solle der Bund auf ein Verschlechterungsverbot verzichten und einheitliche Ansprüche für den Lebensunterhalt festlegen.

Mangelhafte Überprüfungen

Der Wohnbedarf sei nur bei tatsächlich nachgewiesenen Wohnkosten zu übernehmen, außerdem müssten wirksame Sanktionen und Maßnahmen mit dem Ziel der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei Verweigerung des Arbeitskrafteinsatzes festgelegt werden. Das „abstrakte Ziel der verstärkten Armutsbekämpfung“ soll durch das „Ziel der Sicherstellung eines Existenzminimums“ konkretisiert werden.

Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis Juli 2016 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien. Die Prüfung umfasste den Zeitraum 2011 bis 2015, also die Zeit vor der kürzlich präsentierten Mindestsicherungsreform. Bemängelt wird, dass quantifizierbare Ziele und messbare Indikatoren zur Zielerreichung fehlten. Kritik übt der RH auch daran, dass die Leistungsüberprüfungen unvollständig oder verspätet durchgeführt wurden bzw. ganz unterlassen worden seien.

Zahl der Bezieher drastisch angestiegen

Die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher in Wien stieg im Zeitraum 2010 bis 2015 um 71 Prozent auf 138.592 Personen. Die Ausgaben der Stadt stiegen bis 2015 (hier gerechnet seit 2011, Anm.) um 50 Prozent von 363,79 Mio. Euro auf 543,72 Mio. Euro an.

Etwas mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Bezieher waren aus Österreich, auf Staaten außerhalb der EU entfiel rund ein Drittel (30 Prozent). Besonders auffällig seien der starke Anstieg von Mindestsicherungsbeziehern im arbeitsfähigen Alter, der mehr als 2,5-fache Anstieg der nicht-österreichischen Mindestsicherungsbezieher, der Anstieg der Anzahl mindestsicherungsbeziehender Asyl- und subsidiär Schutzberechtigter auf mehr als das Dreifache sowie die Verdoppelung der Anzahl der Bezieher mit ganzjähriger Unterstützung gewesen.

Anspruch bis zu 2.000 Euro monatlich

Die Bandbreite des monatlichen Mindestsicherungsanspruchs in Wien reichte von Beträgen unter 100 Euro bis zu rund 2.000 Euro bei einem nicht erwerbstätigen Paar mit fünf minderjährigen Kindern. Alleinstehende erhielten bis zu 941 Euro monatlich.

Die bei fehlender Arbeitsbereitschaft vorgesehenen Kürzungen von Mindestsicherungsansprüchen seien wenig geeignet gewesen, bei „Bedarfsgemeinschaften mit hoher Personenanzahl“ den Einsatz der Arbeitskraft sicherzustellen. Auch bei verheirateten Bezieherinnen und männlichen Alleinstehenden habe das Kürzungsmodell nur geringe Wirkung gezeigt.

Finanzierung problematisch

Problematisch sieht der RH auch die Finanzierbarkeit der Mindestsicherung in Wien. Insbesondere „angesichts der Finanzlage der Stadt Wien und der Neuverschuldung von 2011 bis 2015“ wurden die ursprünglichen Schätzungen der Ausgaben von bis zu 1,8 Mrd. Euro für das Jahr 2022 als kritisch eingestuft. Die Stadt Wien hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass diese Schätzungen mittlerweile zurückgenommen werden müssten, da die Flüchtlingszahlen rückläufig seien.

NEOS wollen Wartefrist

Die Wiener NEOS fordern nach dem aktuellen Rechnungshofbericht zur Mindestsicherung erneut eine Wartefrist für Asylberechtigte, die nach Wien kommen. Diese Wartefrist wäre eine sinnvolle Maßnahme, um das Wiener Budget zu entlasten und für eine bessere Verteilung auf Österreich zu sorgen, befand NEOS-Klubchefin Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung. Vorgeschlagen wird eine dreimonatige Wartezeit.

Diese soll es nach Ansicht der NEOS geben, bis eine bundeseinheitliche Regelung zustande kommt. „Das Sozialministerium ist daher dringend gefordert, einen Entwurf für eine österreichweite Mindestsicherungsregelung vorzulegen“, urgierte Meinl-Reisinger.

FPÖ fordert Grundversorgung für Asylberechtigte

FPÖ-Vizebürgermeister Johann Gudenus kritisierte die laut Rechnungshof unzulängliche Kontrolle beim Vollzug in Wien: „Mit dem Rechnungshofbericht haben wir das Totalversagen der rot-grünen Stadtregierung nun schwarz auf weiß.“ Er plädierte dafür, dass Asylberechtigte nur noch die Grundversorgung ausbezahlt bekommen sollen - also dass jenes System zum Tragen kommt, dass für Asylwerber gilt.

Wiens ÖVP-Chef Gernot Blümel forderte von der Stadtregierung, die „Widerstände gegen eine bundesweit einheitliche Lösung“ aufzugeben. „Es braucht endlich eine Deckelung der Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1.500 Euro und die volle Mindestsicherung darf erst dann bezogen werden können, wenn zuvor auch einige Jahre in das System einbezahlt wurde. Und es braucht eine Umstellung von Geld-auf Sachleistungen und eine Stärkung der Arbeitsanreize“, verlangte er in einer Aussendung.

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