Gericht bestätigt Zwangsabstieg der Vienna

Die in Insolvenz befindliche Vienna darf in der kommenden Saison doch nicht in der Regionalliga Ost antreten. Laut Österreichischem Fußballbund (ÖFB) hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nun so entschieden.

Das Landesgericht habe dem Rekurs gegen die von der Vienna erwirkte einstweilige Verfügung Folge gegeben, teilte der ÖFB am Samstagabend mit. Anfang Mai hatte das Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt den Zwangsabstieg in die Stadtliga per einstweiliger Verfügung aufgehoben. Das ÖFB-Regulativ sieht vor, dass in die Insolvenz geschlitterte Vereine zwangsrelegiert werden. Die Vienna hatte im März Insolvenz angemeldet.

Die Wiener beendeten die Ostliga überlegen auf Rang eins, hatten aufgrund ihrer Finanzprobleme aber erst gar nicht um eine Lizenz für die Erste Liga angesucht. Ende Mai stimmten die Gläubiger dem Sanierungsverfahren mit einer Quote von 30 Prozent zu.

Einteilung in Liga wird erst entschieden

Offen ist derzeit, in welcher Leistungsstufe die Vienna in der Saison 2017/18 spielen wird. „Über die Frage der Ligaeinteilung des First Vienna FC wird in einer umgehend einzuberufenden Vorstandssitzung des Wiener Fußball-Verbandes entschieden werden“, kündigte der Präsident des bewerbsführenden Verbandes, des Wiener Fußball-Verbands, Robert Sedlacek, an. Der Startplatz der Vienna im Cup sei von all dem aber nicht betroffen, hieß es vonseiten des ÖFB.

Die Regionalliga Ost wird laut Sedlacek „nach Abstimmung mit den drei zuständigen Landesverbänden“ mit 16 Vereinen neu ausgelost. Der ÖFB betonte zudem, auch die „im Rahmen des Insolvenzverfahrens zutage getretenen potenziellen Verstöße des First Vienna FC gegen die Regelungen für Amateurspieler“ von den zuständigen Verbandsgremien unabhängig vom Gerichtsbeschluss untersuchen zu lassen.

Links: