Chefarztpflicht: Keine Wartezeiten, aber „Grant“

Seit Anfang Juni braucht man in Wien wieder das chefärztliche Einverständnis für MRT- und CT-Untersuchungen. Die Wiener Ärztekammer klagt über erhöhten bürokratischen Aufwand. Wesentlich längere Wartezeiten soll es aber nicht geben.

„Alle sind grantig“, beschreibt eine Ärztin in Hernals die Situation in ihrer Ordination nach der Wiedereinführung der Chefarztpflicht. Ihre Patienten müssen nun wieder extra Anträge auf Computertomografie- (CT) und Magnetresonanzuntersuchungen (MRT) einbringen. Laut Ärztekammer eine bürokratische Hürde mehr. Sie spricht vor allem von Unmut in den eigenen Reihen. Bewilligt wurden bisher aber alle Anträge.

WGKK: Keine Beschwerden

Umso mehr stellt sich für die Ärztekammer die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) begründet die Wiedereinführung der Chefarztpflicht damit, dass so intern alles genau dokumentiert werden könne. Natürlich mit dem Hintergrund, dass die Kosten für die Untersuchungen nicht ausufern sollen.

Laut WGKK gibt es auch keine Beschwerden oder Wartezeiten. Die Anträge werden vor allem online, per Post oder Fax eingereicht. Die Bearbeitung dauert laut WGKK einen Werktag. Anschließend wird die Bewilligung aus datenschutzrechtlichen Gründen auf dem Postweg zugesendet. Die Ärztekammer kann zu den Wartezeiten noch nichts sagen, dafür sei die Zeit noch zu kurz, heißt es.

Kritik von Patientenanwältin

Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz hatte die Wiedereinführung der Chefarztpflicht bei Bewilligungen für MRT und CT schon im April scharf kritisiert. Wichtiger wäre, dass der Patient bei der Diagnose sicher wisse, dass die Kasse die Untersuchung bezahlt, sagte sie damals. Für sinnvoller hatte sie die Erstellung eines Kriterienkatalogs gehalten, der klar vorgibt, wann MRT bzw. CT generell medizinisch notwendig sind - mehr dazu in Patientenanwältin kritisiert Chefarztpflicht.