Onlinevermieter: Wien bereitet Strafen vor

Mit Ende August ist für Onlinevermieter die Frist abgelaufen, Daten zu den dort angebotenen Bleiben bzw. den Unterkunftgebern an die Stadt Wien zu übermitteln. Deshalb bereiten die Behörden nun erste Strafverfahren vor.

Bis dato hat die Hälfte der 16 kontaktierten Plattformen keinerlei Kooperationsbereitschaft gezeigt oder die Übermittlung explizit verweigert. Die Daten sollen der Stadt einen Überblick über private Unterkunftsvermietungen geben. Hintergrund ist die Bezahlung der Ortstaxe.

Hier haben in der Vergangenheit viele Zimmer- oder Wohnungsanbieter die verpflichtende Gebühr nicht bezahlt, wobei es für die Stadt bisher freilich schwierig herauszufinden war, wo Zimmer überhaupt angeboten werden. Deshalb wurde bereits Mitte Februar eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine halbjährige Übergangsfrist vorsah.

Erste Vereinbarungen bis Jahresende

Das Magistrat hat in den vergangenen Monaten insgesamt 16 Onlineplattformen über die neue Regelung informiert. Laut Büro der für Finanzen und Tourismus zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) haben mit Ablauf der Frist am vorigen Donnerstag ganze drei Diensteanbieter geliefert. Mit fünf weiteren gebe es weit fortgeschrittene Gespräche, hieß es.

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Rund 8.000 Unterkünfte werden in Wien über Onlinedienste angeboten

Hier geht es dem Vernehmen nach beispielsweise noch um technische Details. Bis Ende des Jahres sollen jedenfalls alle Vereinbarungen unter Dach und Fach sein. Demnächst soll auch endgültig geklärt sein, ob die Ortstaxe von den Onlinediensten eingehoben und gesammelt an die Stadt abgeführt werden, oder ob sich das Magistrat bei den Vermietern direkt holt. Das ist nämlich nach wie vor offen.

Bis zu 2.100 pro Verstoß

Fix ist, dass zwei Plattformen die Meldepflicht „explizit verweigert“ haben, von sechs weiteren „gibt es im Moment noch keine Reaktion“, heißt es aus Brauners Büro. Insofern bereite man bereits Strafverfahren vor. Der Strafrahmen wurde im Zug der Novelle auf 2.100 Euro pro Verstoß erhöht.

Welche Unternehmen sich aktuell an das Gesetz halten und welche nicht, will man bei der Stadt aus Datenschutzgründen nicht sagen. Somit gibt es auch keine Infos, wie sich der mit Abstand größte Anbieter Airbnb verhält. Zuletzt hieß es, man sei in guten Gesprächen.

Airbnb betont „konstruktive Gespräche“ mit Stadt

Airbnb unterstreicht wiederum seine Kooperationsbereitschaft mit der Stadt Wien. Man sei derzeit „in konkreten und konstruktiven Gesprächen“ mit der Stadt, teilte das Unternehmen dem ORF Wien in einer schriftlichen Stellungnahme mit: „Über Stand und Inhalte wurde von beiden Vertraulichkeit vereinbart.“

Airbnb betonte mit Verweis auf eine möglichst unbürokratische Lösung, dass man für eine Vereinbarung zur automatisierten Einhebung der Ortstaxe, die dann an die Kommune abgeführt wird, plädiere. „Eine solche Vereinbarung haben wir weltweit bereits mit über 275 Städten und Gemeinden“, Wien habe man eine solche Lösung bereits im April 2016 angeboten. Der Übermittlung aller Daten steht man aus Datenschutzgründen skeptisch gegenüber.

8.000 Unterkünfte angeboten

In der Bundeshauptstadt werden derzeit rund 8.000 Unterkünfte über Onlinevermietungsdienste angeboten. Die verpflichtende Datenbekanntgabe per 31. August betrifft alle bereits bestehenden Wohnungs- und Zimmerangebote. Kommen neue dazu, müssen diese bis zum jeweils 15. Tag des Folgemonats der Stadt bekanntgegeben werden.

Laut Brauner-Büro wird etwa für eine nicht umsatzsteuerpflichtige Privatwohnung, die für 100 Euro vermietet wird, eine Ortstaxe von 2,77 Euro fällig - unabhängig davon, wie viele Personen wie viele Nächte um diesen Preis bleiben.

Die Infokampagne des Rathauses in den vergangenen Monaten dürfte bei den Privatvermietern jedenfalls mehr und mehr Wirkung zeigen. Inzwischen gibt es nämlich 2.085 Ortstaxekonten in Wien (Stichtag 1. September), Anfang August waren es noch 1.952. Vor einem Jahr - Anfang September 2016 - zählte man erst 1.461 Konten. Einen überdurchschnittlichen Zuwachs um mehr als 60 Prozent innerhalb eines Jahres gab es im Bereich „Privatzimmer“.

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