Schüsse auf Radfahrer: Urteil bestätigt

Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil gegen einen Mann bestätigt, der im Juli 2015 bei einem Schussattentat in Wien-Brigittenau einen 13-jährigen Radfahrer lebensgefährlich verletzt hatte. Der Mann muss 20 Jahre in Haft.

Der Verteidiger hatte gleich nach dem Urteil wegen zweifachen Mordversuchs im März Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Die Geschworenen hatten mit 7:1 Stimmen für Mordversuch in einem Fall sowie mit 8:0 Stimmen im Fall des damals 13-jährigen Burschen gestimmt - mehr dazu in Burschen angeschossen: 20 Jahre Haft.

Angeklagter in Prozess um Schüsse in Brigittenau

APA/Roland Schlager

Der Angeklagte wurde im Dezember 2015 verhaftet

Hintergrund der Schießerei am 5. Juli 2015 dürfte eine Unterwelt-Fehde gewesen sein. Ein Serbe, der in Wien lebte, war mit einem Landsmann wegen Geldschulden in Streit geraten. Weil die Forderungen nicht einbringlich waren, wurde schließlich der spätere Angeklagte nach Wien geschickt, um auf den Serben zu schießen.

Das Opfer rannte jedoch im Zick-Zack davon, als ihm der 13-Jährige und dessen Vater auf Fahrrädern entgegenkamen. Sie wollten einen Badeausflug zur Donauinsel unternehmen. Zwei Schüsse verfehlten den Flüchtenden, einer traf den Serben im Becken bzw. im Gesäß und ein Schuss drang in den Bauch des Burschen auf dem Rad ein.

Der 13-Jährige sackte in der Sekunde mit der lebensgefährlichen Verletzung zusammen. Nur eine Notoperation rettete dem mittlerweile 15-Jährigen das Leben. Der Prozess musste im März wiederholt werden, nachdem das Verfahren im November 2016 wegen Irrtums der Geschworenen - sie sprachen den 38-Jährigen frei - ohne Urteil zu Ende gegangen war.