Verhüllungsverbot für Burka und Clown-Masken

Ab 1. Oktober gilt in Österreich ein Gesichts-Verhüllungsverbot, die Polizei hat dazu Details zur Umsetzung bekannt gegeben. Vom Verbot sind nicht nur Burkas sondern etwa auch Clown-Masken oder Perchten mit Ausnahmen betroffen.

Durch das Verbot darf ab 1. Oktober das Gesicht an öffentlichen Orten nicht mehr hinter einem Schleier oder einer Maske verborgen darf. Die Gesichtszüge müssen erkennbar sein, vom Haaransatz bis zum Kinn. „Kopfbedeckungen die das Gesicht erkennen lassen, sind zulässig, egal ob sie aus religiösen oder anderen Gründen getragen werden“, so Michaela Kardeis, Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, im Ö1-Mittagsjournal.

„Burkaverbot“ verlangt sensible Polizeiarbeit

Ab 1. Oktober gilt das Verhüllungsverbot, auch bekannt als „Burkaverbot“. Die Polizei ist angewiesen, mit dem Thema sensibel umzugehen.

Verbote für Clown-Masken und Perchten

Das Verbot zielt vor allem auf religiöse Verhüllungen ab, aber auch Clown-Masken abseits der Faschingszeit oder Perchten abseits von Brauchtumsveranstaltungen sind nicht erlaubt. Auch Atemschutz-Masken sind künftig verboten, außer man kann durch ein Attest vorweisen, dass die Maske aus medizinischen Gründen getragen werden muss.

Beim Sport bleibt Gesichtsverhüllung erlaubt. Wer sein Gesicht „aufgrund witterungsbedingter Umstände (etwa als Schutz vor Frost)“ verhüllt, bleibt ebenfalls straffrei. Grundlos im Sommer eine Sturmhaube zu tragen, wäre allerdings strafbar. Auch Fußballfans mit Schal vorm Gesicht müssten in der warmen Jahreszeit laut Polizei wohl abgemahnt werden.

Strafen reichen bis zu Festnahmen

Polizisten müssen die verschleierten Personen künftig ansprechen und sie auffordern, das Gesicht frei zu machen. „Es wird auch die mögliche Konsequenz angekündigt, wenn das Gesicht nicht frei gemacht wird. Das kann bis zu einer Festnahme führen“, meinte Kardeis.

Im Gesetz heißt es dazu: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.“

Keine Handhabe bietet das Gesetz zur zwangsweißen Abnahme eines unzulässigen Gesichtsschleiers. Wer sich weigert, könnte von der Polizei aber zur Feststellung der Identität aufs Wachzimmer mitgenommen werden. Denn zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens muss die Identität der betreffenden Person zuerst geklärt sein.

Norbert Kettner im Studio-Interview

Tourismus-Direktor Norbert Kettner erklärt im Studio-Interview, wie man Gäste zum „Burkaverbot“ informiert.

Polizisten brauchen „Fingerspitzengefühl“

Laut „Kurier“ soll das Motto der Polizei „Aufklären vor Strafen“ lauten. Dazu soll ein Folder auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch aufgelegt werden, in dem Details zu öffentlichen Orten erklärt werden. Der Folder soll auch auf dem Flughafen Wien-Schwechat aufliegen.

Möglicherweise betroffene Personen sollen zudem vorab informiert werden, etwa über die Botschaften, Konsulate oder die Wirtschaftskammer. Für die Polizisten wird es eigenen Schulungen geben, „im Einsatz werden die Beamten Fingerspitzengefühl brauchen“, meinte Kardeis dazu, „unsere Grundsätze sind daher, behutsam, aber konsequent in der Umsetzung vorzugehen“.

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