Verhüllungsverbot: Polizei will Rechtssicherheit

Die Polizeigewerkschaft kritisiert die Umsetzung des Verbots der Vollverschleierung mit 1. Oktober. Für die Polizisten wird Rechtssicherheit gefordert, die zusätzlichen Aufgaben lehnt Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger ab.

Burkas waren bisher bei Amtshandlungen kein Problem, so Polizeigewerkschafter Greylinger (FSG) im „Wien heute“-Interview: „Wir haben Kolleginnen und Kollegen befragt, für sie bedeutet es nur eine zusätzliche Aufgabe, wieder mit Verpflichtungen und administrativen Aufwänden, die wir so ablehnen. Der Exekutive wird aus einer Anlassgesetzgebung heraus eine Aufgabe aufgebürdet, bei der es bisher zu keinen Schwierigkeiten gekommen ist.“

TV-Hinweis

„Wien heute“, 22.9.2017, 19.00 Uhr, ORF2 und danach online unter tvthek.ORF.at.

Die Gewerkschaft habe laut Greylinger von der Umsetzung des Gesetzes aus der Zeitung erfahren: „Üblich ist im Innenministerium, dass Vollzugserlässe vorab mit der Personalvertretung verhandelt werden. Das ist diesmal nicht geschehen.“

Polizeigewerkschafter bei ORF-Interview

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Greylinger fordert klare Vorgaben für die Polizei beim Verhüllungsverbot

Details zu Umsetzung für Gewerkschaft offen

Das Problem sieht Greylinger im Handlungsspielraum des neuen Gesetzes: „Es gibt Bestimmungen mit Verteilen von Foldern, die keine Aufgabe der Exekutive sind. Es gibt Vorschläge darin, dass man Betroffenen eine formlose Mitteilung mitgibt, damit sie sich in eine Wohnung begeben können, um den rechtsmäßigen Zustand wieder herzustellen. Wie lange gilt das, wohin darf der fahren, durch ganz Österreich? Das sind Fragen, die wir gerne vorab mit dem Dienstgeber abgeklärt hätten.“

Für die Beamten fordert er Rechtssicherheit: „Ich möchte auf keinen Fall haben, dass Beamte in die Nähe von Amtsmissbrauch kommen, weil sie die Empfehlungen des Innenministeriums nicht aufnehmen und vielleicht einmal verhältnismäßig nicht gestraft haben. Ich bin sicher, dass das Gesetz eher zu einer Verunsicherung führt als zu einer klaren Regelung.“

Flyer

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Greylinger: „Ich warte darauf, dass es für jedes Straßenverkehrsdelikt, für jedes Strafrechtdelikt bis zum Mord einen Flyer gibt.“

Ministerium: Polizisten werden keine Flyerverteiler

Die Kritik der Gewerkschaft teilt das Innenministerium nicht. Die Information an die Gewerkschaft sei vor dem Medientermin, also mehr als eine Woche vor der Umsetzung, ausgeschickt worden. „Das ist eine ausreichende Vorlaufzeit, um alle Polizistinnen und Polizisten zu informieren“, sagt Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck.

Zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit meint der Sprecher, dass es schon immer so war, dass die Polizei die Verhältnismäßigkeit prüft. Das sei auch bei Strafzetteln oder Geschwindigkeitsübertretungen so. Polizisten würden zudem keine Flyerverteiler werden. „Die Folder sind Behelfsmittel beim Einschreiten, die sie überreichen können. Die Folder sind in Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch gehalten, da ja bei der Adressatengruppe dieses spezifischen Verbots die Sprache wesentlich ist. Das ist eine Unterstützung. Man kann ja nicht erwarten, dass alle Polizisten diese Sprachen sprechen“, so der Sprecher.

Gewerkschaft will Rechtssicherheit

Die Polizeigewerkschaft verlangt Rechtssicherheit, die Auslegung des Gesetzes betreffend.

Das mit 1. Oktober gültige Gesichtsverhüllungsverbot betrifft nicht nur Burkas, sondern mit Ausnahmen etwa auch Clown-Masken und Perchten. Durch das Verbot darf das Gesicht an öffentlichen Orten nicht mehr hinter einem Schleier oder einer Maske verborgen werden. Die Gesichtszüge müssen erkennbar sein, vom Haaransatz bis zum Kinn - mehr dazu in Verhüllungsverbot für Burka und Clown-Masken.

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