Erstochene 14-Jährige hatte Freund

Im Fall einer in Favoriten erstochenen Afghanin werden immer weitere Details bekannt. Auch ihr Vater wird nun als Beschuldigter geführt. Die 14-Jährige, die in einem Krisenzentrum wohnte, hatte zudem einen Freund.

„Im Krisenzentrum war dann Thema, dass es auch einen Freund gibt“, bestätige Herta Staffa, Sprecherin des Wiener Jugendamts einen Bericht der „Krone“ (Dienstagausgabe). Über den Freund wisse man jedoch nicht mehr, auch nicht, inwieweit die Beziehung die Entscheidung des Mädchens beeinflusst habe, in das Krisenzentrum zu ziehen. Die 14-Jährige war laut Jugendamt eine Woche vor ihrem Tod zuhause ausgezogen, weil sie sich zu sehr eingeengt und „unter Druck“ gefühlt habe - mehr dazu in Erstochene 14-Jährige wohnte in Krisenzentrum.

18-Jähriger hinter 14-Jähriger auf Rolltreppe

Wiener Linien

Der 18-Jährige steht auf der Rolltreppe hinter seiner Schwester

Vater holte Sturzhelm ab

Das Mädchen war am 18. September in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse mit mehr als 20 Messerstichen getötet worden. Ihr 18-jähriger Bruder gestand die Tat, bestritt jedoch eine Mordabsicht. Gegenüber seiner Verteidigerin sprach er von einer „Affekttat“, die er „zutiefst bereut“ - mehr dazu in Schwester erstochen: 18-Jähriger amtsbekannt.

Schwester getötet: Weitere Details

Im Fall einer von ihrem Bruder erstochenen Afghanin werden immer weitere Details bekannt. So hatte die 14-Jährige einen Freund.

Der 18-Jährige gab an, seine Schwester am Tag der Tat zufällig in einer U-Bahn-Station getroffen zu haben. Auf den Bildern der Überwachungskameras sieht man jedoch, wie er seelenruhig hinter der 14-Jährigen auf der Rolltreppe steht. Auch die Familie der beiden will nichts von einer Tötungsabsicht gewusst haben. Auf dem Überwachungsvideo sieht man jedoch auch den Vater, wie er den Sturzhelm des 18-Jährigen aus der U-Bahn-Station abholt - kurz vor der Tat.

Anwalt sieht keinen Ehrenmord

Einer der Anwälte des 18-Jährigen, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Farid Rifaat), bestätigte, dass der Vater mittlerweile als Beschuldigter geführt werde. „Wenn jemand als Beschuldigter geführt wird, heißt das aber noch lange nicht, dass Anklage erhoben wird“, kommentierte das der Jurist.

Für Stöger sieht es „nicht so aus, dass es sich um einen Ehrenmord handelt“ - „von einer Beauftragung kann keine Rede sein“. Bisher verantwortete sich der 18-Jährige dahingehend, dass er seine Schwester zufällig traf, ihr nachrief und sie in ein Gespräch verwickelte. Dabei forderte er sie auf, aus dem Krisenzentrum nach Hause zurückzukehren, weil die Eltern so viel wegen ihr weinen würden. Die 14-Jährige habe dies abgelehnt und soll ihrem Bruder nach dessen Angaben einen Stoß versetzt haben, um das Gespräch zu beenden. Danach soll er zugestochen haben.