Uber-Fahrer blitzen bei Gericht ab

Im Rechtsstreit zwischen Taxi-Unternehmen und Uber-Fahrern gibt es nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG). Dieses hat eine einstweilige Verfügung bestätigt - eine Mietwagenfirma darf damit weiter keine Uber-Aufträge annehmen.

Dass die Uber-Fahrer gegen das Gesetz verstoßen würden, hat das Wiener Handelsgericht im Sommer mit einstweiligen Verfügungen entschieden - mehr dazu in Gericht: Uber-Fahrer verstoßen gegen Gesetz. Die beiden Mietwagenfirmen haben diese angefochten, die Entscheidung darüber lag daraufhin beim Wiener Oberlandesgericht (OLG). In einem Fall gibt es nun eine Entscheidung. Das OLG hat dem Rekurs nicht „Folge gegeben“.

Die Firma darf also für ihre Mietwägen weiter keine Uber-Aufträge annehmen. Für die andere Mietwagenfirma wird eine OLG-Entscheidung in Kürze erwartet, auch sie darf aufgrund der einstweiligen Verfügung keine Uber-Aufträge annehmen. Auf Urteile in dieser Causa wird weiterhin gewartet, die Entscheidung des OLG zeigt, in welche Richtung es für Uber-Fahrer gehen könnte.

Uber

ORF

Dass Aufträge nur am Smartphone eingehen ist nicht genug

Strafen bis zu 100.000 Euro möglich

Zum Hintergrund des Streits: Mietwagen dürfen - im Gegensatz zu Taxis - Fahrgäste nicht einfach auf der Straße einsteigen lassen. Es muss für eine Fahrt immer einen Auftrag geben - und dieser muss immer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Mietwagenunternehmens eingegangen sein. Bei einer Bestellung über Uber wähle nun aber Uber einen Fahrer in der Nähe aus, und dieser nehme den Auftrag dann direkt über eine Handy-App an, stellte das Gericht fest. Damit ist der Auftrag aber nicht in der Betriebsstätte eingegangen.

Zusätzlich gilt für Mietwagen eine Rückkehrpflicht: Nach einem Auftrag müssen sie zu ihrer Betriebsstätte zurückkehren. Das entfällt nur, wenn bereits ein neuer Auftrag vorliegt - auch dieser muss aber in der Betriebsstätte eingegangen sein und zum Beispiel von einem Mitarbeiter an den Fahrer weitergegeben worden sein.

Das Handelsgericht forderte das Wiener Mietwagenunternehmen auf, sich an diese Betriebsstättenregelung und an die Rückkehrpflicht zu halten. Bei einem Verstoß gegen die Verfügung drohen Strafen bis zu 100.000 Euro, so der Anwalt der klagenden Taxiunternehmen, Dieter Heine.

Kundgebung von Taxifahrern in Wien

APA/Herbert Pfarrhofer

Die Taxiunternehmen machen schon länger mobil gegen Uber

Uber sieht sich im Recht

Uber verweist in einer schriftlichen Stellungnahme darauf, dass es sich um keine „endgültige Entscheidung, sondern lediglich um eine einstweilige Verfügung“ handle. Die Uber App und das Zusammenbringen von Fahrgast und Mietwagenunternehmen würde außerdem den rechtlichen Vorgaben in Wien entsprechen. „Dies wurde rechtlich ausgiebig geprüft und bestätigt.“

„Die für das Mietwagengewerbe geltende Rückkehrpflicht bedeutet nicht, dass ein Fahrer nach jeder erledigten Fahrt zu seinem Betriebssitz zurückkehren muss. In der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung heißt es ausdrücklich, dass ein Wagen bei Leerfahrten dann Fahrgäste aufnehmen darf ohne zum Betriebssitz zurückzukehren, wenn ein neuer Auftrag in der Betriebsstätte eingeht. Jede durch einen Fahrgast über die Uber App vorgenommene Bestellung einer Fahrt geht stets am Betriebssitz des jeweiligen Mietwagen-Gewerbes ein, bevor der Fahrer diese erhält“, schreibt Anwalt Günther Grassl.

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