Verhüllungsverbot: Halloween-Kostüme erlaubt

Halloween-Fans dürfen sich trotz des neuen Verhüllungsverbots nach Lust und Laune kostümieren. Denn für Halloween macht das Gesetz zwar eine Ausnahme, Einzelfälle will die Polizei dennoch kontrollieren.

Halloween falle - wie auch Fasching - unter die Ausnahme „Tradition“ bzw. „Brauchtumsveranstaltungen“, sagte Manfred Reinthaler, Pressechef der Wiener Landespolizeidirektion (LPD). Bei diesen ist die Verhüllung des Gesichts laut Innenministerium „unter bestimmten Umständen erlaubt“.

„Es wird zu Halloween vereinzelt Anrufe aus der Bevölkerung geben“, sagte Reinthaler. Diesen werden die Beamten, wie bisher, auch nachgehen. Die Unterscheidung zwischen einer Verhüllung aus religiösen Gründen und einem Halloween-Kostüm „müsse man den Polizisten schon zutrauen“. Jedenfalls brauche man „nicht zu befürchten, dass man bestraft wird, wenn man sich verkleidet“.

Horrorclown

APA/Herbert Neubauer

Halloween-Kostüme fallen ebenfalls unter die „Ausnahme traditionell“

Polizei: „Vorgehen mit Fingerspitzengefühl“

Wählen Halloween-Fans allerdings ein Burka-Kostüm, könnte es zu einer genaueren Kontrolle kommen, sagt Polizeisprecher Harald Sörös. „Natürlich wird man auch jeden Einzelfall, sofern Spezialfälle auftreten, extra prüfen. Wenn es sich hier eindeutig um eine Tatprovokation handelt, dann wird man sich den Einzelfall genau anschauen“, so Sörös.

Sörös zufolge gilt dies auch für Nachtschwärmer, die in den Morgenstunden zu Allerheiligen auf dem Heimweg sind. Burka ist heuer jedenfalls auch ein Halloween-Thema. So wirbt der Club „Grelle Forelle“ am Donaukanal explizit mit dem Dresscode „Burka + Lack & Leder“ für seine Spezialparty.

Hochsaison für Kostümverleih

Besonders gefragt sind zu Halloween Clown-Kostüme und alles, was mit Blut zu tun hat. Halloween lässt bei Wiener Kostümgeschäften die Kassen klingeln.

Spezielle Anweisungen für die Beamten wird es laut Reinthaler für Halloween nicht geben, jedenfalls solle mit „Fingerspitzengefühl“ vorgegangen werden. Die Anzahl der Einsatzkräfte werde nicht aufgestockt. Und die Polizei rechnet nicht mit vermehrten Einsätzen aufgrund des Verhüllungsverbots.

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