Peter Pilz entschuldigt sich bei Frauen

Der mit Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontierte Politiker Peter Pilz entschuldigt sich via Facebook bei den betroffenen Frauen. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft, ob der Verdacht auf Begehung einer strafbaren Handlung gegeben ist.

„Es lag nie in meiner Absicht, Frauen durch mein Verhalten zu kränken und zu verletzen. Aber es kommt dabei nur auf eines an: wie das, was ich tue, verstanden wird“, schrieb Pilz Dienstagabend unter dem Titel „Meine Entschuldigung“. „Deshalb möchte ich mich hiermit in aller Form öffentlich bei allen Frauen entschuldigen, die ich durch mein Verhalten gekränkt und verletzt habe. Es geht nicht um mich, es geht um sie“, so der ehemalige grüne Abgeordnete und Gründer der Liste Pilz.

Pilz einige Zeit „nicht erreichbar“

Zugleich kündigte Pilz an, dass er sich „für einige Zeit“ zurückziehen und „nicht erreichbar“ sein werde, danach aber in die Politik zurückkehren will. „Ich brauche Abstand und werde mit meiner Frau das Geschehene in aller Ruhe aufarbeiten. Und dann werde ich unsere Wählerinnen und Wähler wieder um ihr Vertrauen für meine Arbeit bitten, weil ich eines nicht vorhabe: mich aus der Politik zurückzuziehen. Viele erwarten zu Recht, dass ich aus meinen privaten Fehlern lerne. Aber ebenso viele erwarten, dass ich zu meinen politischen Versprechen stehe: die beste Kontrolle im neuen Parlament zu schaffen und mit einer erfolgreichen Opposition den Grundstein für eine neue Mehrheit gegen Schwarz-Blau zu legen.“

Die Liste Pilz sei im Nationalrat durch „acht hervorragende Frauen und Männer“ vertreten. „Diese acht werde ich jetzt von außen unterstützen, mit all meiner Kraft, mit meinem Wissen und meiner Erfahrung“, so der Listengründer.

„Falter“ berichtet von weiteren Übergriffen

Nachdem Pilz am Montag gesagt hatte, er habe „Frauen nie sexuell belästigt“, erhielt der „Falter“ noch andere Hinweise auf Übergriffe. Mehrere Frauen - eine Lokalpolitikerin, eine grüne Delegierte, eine Frau, die ihn als junge Aktivistin auf einer Party kennenlernte - behaupteten in Protokollen gegenüber der Wiener Stadtzeitung gegenteilige Erfahrungen. Die Frauen wären auch bereit, diese Vorwürfe vor Gericht zu bezeugen.

Die Vorwürfe stammten aus verschiedenen Jahren und stünden in Zusammenhang mit Pilz’ politischer Funktion. Pilz soll Frauen gegen deren Willen zu küssen versucht und andere sexistische Handlungen vorgenommen haben, schreibt der „Falter“. Zuvor hatte auch schon die Tageszeitung „Kurier“ von weiteren Vorfällen berichtet. Pilz wollte die neuen Vorwürfe gegenüber der Wochenzeitung nicht näher kommentieren und meinte nur: „Ich bin schon weg.“ Der Listengründer nährte am Montag Spekulationen, die Vorwürfe könnten eine politische Intrige gegen ihn sein. Parteikollegen von Pilz plädierten deshalb für dessen Verbleib in der Politik.

Staatsanwaltschaft Wien prüft

Die Staatsanwaltschaft Wien prüft inzwischen auch, ob in der Causa Pilz ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung gegeben ist. Was genau geprüft wird, konnte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Dienstag gegenüber der APA noch nicht sagen. Sexuelle Belästigung ist prinzipiell (sofern nicht mit Gewaltanwendung begangen) nach dem Paragrafen 218 StGB strafbar.

Die Ergänzung (1a), wonach „auch zu bestrafen (ist), wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt“, trat allerdings erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Da die Strafdrohung „bis zu sechs Monate“ ist, beträgt die Verjährungsfrist nur ein Jahr.

Einverständnis von Opfer notwendig

Somit wären die beiden öffentlich diskutierten Vorfälle - die Pilz beide bestreitet - im Hinblick auf Paragraf 218 bereits verjährt. Außerdem wäre zumindest in einem, möglicherweise auch in beiden Fällen der Paragraf 218 Abs. 1a gar nicht anzuwenden: Denn er trat erst am 1. Jänner 2016 in Kraft. Der Vorfall in Alpbach - wo Pilz laut Zeugen in betrunkenem Zustand eine Frau begrapscht haben soll - fand schon drei Jahre vorher, 2013, statt. Die Ex-Assistentin von Pilz, die ihm verbale und körperliche Belästigungen vorwirft, wandte sich Ende 2015/Anfang 2016 an die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Der Paragraf 218 Abs. 1a ist zudem ein Ermächtigungsdelikt: Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann zwar - auch ohne Anzeige - prüfen, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist. Aber die strafrechtliche Verfolgung ist „nur mit Ermächtigung der belästigten Person“ möglich. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft, ehe sie in einem solchen Fall Anklage erhebt, das Opfer fragen muss, ob es damit einverstanden ist. Lehnt das Opfer ab, kommt es nicht zum Prozess.

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