Ortstaxe: Erste Strafen für Plattformen

Die Stadt Wien hat im Streit über die Abführung der Ortstaxe die ersten Strafen verhängt. Sechs Onlinevermietungsplattformen erhielten Verwaltungsstrafen. Airbnb ist laut eigenen Angaben nicht betroffen.

Klemens Himpele, Leiter der zuständigen MA 23, bestätigte am Donnerstag einen Bericht des „Standard“ über die Verhängung der Strafen. Derzeit sind laut Informationen der Stadt 16 Onlineplattformen als Anbieter von Ferienunterkünften aktiv. Im Februar erließ Wien ein Gesetz mit strengeren Regeln für die Vermittler, das mittlerweile in Kraft getreten ist - mehr dazu in Airbnb & Co.: Immer mehr zahlen Ortstaxe und in Airbnb & Co.: Strengere Regeln ab Frühjahr.

Symbolbild Doppelbett

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Mit zwei Plattformen verhandelt die Stadt noch

Airbnb „in konstruktiven Gesprächen“

Für die Plattformen gibt es zwei Möglichkeiten: Die erste Variante ist, dass sie der Stadt die Daten der Gastgeber preisgeben. So könne die zuständige Abteilung nachvollziehen, ob die Ortstaxe abgeführt wird, sagte Himpele. Mit acht Plattformen hat sich die Stadt laut Himpele bisher auf diese Variante geeinigt.

Die zweite Möglichkeit ist, eine Vereinbarung zu treffen, bei der die Plattform die Ortstaxe gesammelt an die Stadt abführt. Mit zwei Onlinezimmervermittlern ist die Stadt noch in Verhandlung über diese Variante - darunter der größte Anbieter Airbnb. „Wir sind in konstruktiven Gesprächen mit der Stadt Wien und an einer guten Zusammenarbeit interessiert“, sagte eine Unternehmenssprecherin.

Strafe etwa für Anbieter Wimdu

Den restlichen sechs Anbietern, die keine Daten weitergeben wollen, wurden von der Stadt nun Strafen auferlegt. Man werde sehen, wie diese darauf reagieren, sagte Himpele. Sie könnten die Strafbescheide beeinspruchen, der Streit würde damit vor Gericht weitergehen.

Laut dem „Standard“-Bericht bestätigte etwa der Anbieter Wimdu, einen Bescheid erhalten zu haben, der nun von der Rechtsabteilung geprüft werde. Der Strafrahmen wurde mit dem neuen Gesetz von 420 Euro auf 2.100 Euro erhöht - und zwar pro nicht gemeldete Unterkunft. Strafen drohen auch den einzelnen Vermietern, wenn sie kein Ortstaxenkonto haben. Die von den Plattformen weitergegebenen Daten werden seitens der Stadt derzeit überprüft.

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