Neue Mindestsicherung im Landtag fixiert

Der Wiener Landtag hat am Freitag die neue Regelung der Mindestsicherung beschlossen. Im Gegensatz zu geplanten Überlegungen im Bund gibt es keine Kürzungen. Aber die Auszahlung ist an bestimmte Kriterien gebunden.

Es bleibt beim Höchstbetrag von 844 Euro. Neu sind aber einige Bedingungen. „Wien hat eine ganz klare Position, Wien hat sich entschieden für eine Mindestsicherung als letztes soziales Netz“, sagte Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Vorangegangen war dem ein monatelanges Ringen um eine eigene Regelung. Die im vergangenen Juni präsentierte Regelung sieht keine generellen Kürzungen oder Deckelungen vor, enthält jedoch strengere Voraussetzungen, etwa für jüngere Bezieher - mehr dazu in Mindestsicherung: Härtere Sanktionen.

Kernpunkt der Wiener Regelung ist, dass im Gegensatz zu anderen Bundesländern auf generelle Kürzungen oder Deckelungen verzichtet wird. Allerdings ist künftig die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Auch wenn Eltern bereits Sozialhilfe beziehen, gibt es unter bestimmten Umständen weniger. Das neue Mindestsicherungsgesetz tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

„Bewusste Entscheidung für Integration“

„Unser Ziel war es, in Wien eine Konstruktion durch das Mindestsicherungsgesetz zu schaffen, mit der wir das letzte soziale Netz eng knüpfen wollten, nicht kürzen wollten, nicht deckeln wollten“, sagte Frauenberger in der Fragestunde am Donnerstagvormittag im Wiener Rathaus. Davon wären besonders Familien betroffen gewesen. Wien habe eine „sehr bewusste Entscheidung gegen diese Deckelung und eine sehr bewusste Entscheidung für die Integration“ getroffen.

Eine Wartefrist, wie sie der Bürgermeisterkandidat und geschäftsführende Parlamentsklubchef Andreas Schieder (SPÖ) vorgeschlagen hatte, habe Wien bereits Anfang des Jahres abgelehnt. „Wenn eine bundesweite Regelung kommt, dann können wir darüber diskutieren, im Wiener Mindestsicherungsmodell haben wir uns dagegen entschieden“, sagte Frauenberger. „Andernfalls wäre es zu massiven Einschränkungen auch in der sozialen Sicherheit gekommen“ - mehr dazu in Mindestsicherung: Wien will „dagegen halten“.

Mindestsicherung für knapp 693 Millionen Euro

Die Höhe der Mindestsicherung ist in Wien für Alleinstehende und Alleinerzieher mit 844 Euro begrenzt. Die Ausgaben für die Mindestsicherung in Wien belaufen sich laut dem Sozialressort heuer auf knapp 693 Mio. Euro. Sollten bundesweite Kürzungen oder Deckelungen beschlossen werden, will Frauenberger den Verfassungerichtshof einschalten. Der Aufwand für die Mindestsicherung ist seit dem Vorjahr um 160 Millionen Euro gestiegen - mehr dazu in Wien fehlen 30,5 Mio. für Mindestsicherung (wien.ORF.at; 31.10.2017).

Die Rathaus-Opposition lehnte eine Neuregelung ab. Die FPÖ fordert unter anderem die Umstellung von Geld- zu Sachleistungen, um den, wie es zuletzt hieß, „Lockruf an Armutszuwanderer“ zu beenden. Die ÖVP kritisiert, dass die Mindestsicherung längst zu einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ verkommen ist. Auch die NEOS lehnten die Neuregelung ab. Sie fordern unter anderem eine dreimonatige Wartefrist für den Bezug.

Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind jetzt schon deutlich. In Wien wird generell nicht gekürzt, aber künftig die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Geplant sind 844 Euro für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher. Für Niederösterreich gilt, wer seinen Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt nicht zumindest in fünf der letzten sechs Jahre in Österreich hatte, erhält maximal 572,50 Euro. Und in Oberösterreich erhalten zeitlich befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 Euro - also in Summe 520 Euro.

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