Glawischnig verunglimpft, Prozess vertagt

Wegen übler Nachrede muss sich ein 65-jähriger Betreiber einer Website in Wien vor Gericht verantworten. Er soll Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig verunglimpft haben. Er bekannte sich „nicht schuldig“. Die Verhandlung wurde vertagt.

Womöglich sei er mit seinen Behauptungen zu weit gegangen. Das tue ihm leid, sagte der Angeklagte vor Gericht. Es habe aber „Indikatoren gegeben, dass es stimmen könnte“, zudem habe er „nur angedeutet“. Vor Richter Thomas Spreitzer bekannte sich der 65-Jährige nun „nicht schuldig“. Der Mann dürfte sich bei seinen Veröffentlichung auf die im heurigen Jahr erschienenen Memoiren der Wiener Nachtclub-Königin Nina Janousek bezogen haben.

Madame Ninas Buch

ORF

Ominöse „Eva“ in Nina Janouseks Buch sorgt für Aufregung

In ihrem Buch „Madame Nina weiß alles“ gewährt die 69-Jährige Einblicke in ihren Erfahrungsschatz - mehr dazu in Rotlicht-Lady: Pikante Anekdoten. Am Rande kommt dabei auch eine nicht näher bezeichnete „Eva“ vor. Der Angeklagte veröffentlichte auf seiner Homepage „hartgeld.com“ gegen die langjährige Grünen-Chefin Eva Glawischnig gerichtete Unterstellungen, die deren höchstpersönlichen Lebensbereich betrafen.

Glawischnig: „Absolut unmöglich“

Das ließ sich Glawischnig aber nicht gefallen und klagte. Die Frage des Richters, wie er auf die Idee komme, dass es sich bei dieser Eva um Glawischnig handle, beantwortete der 65-Jährige ausweichend. „Leserzuschriften“ hätten ihn darauf aufmerksam gemacht. Umso deutlicher fiel die Antwort von Glawischnig aus, die persönlich zur Verhandlung erschienen war. Es sei „absolut nicht möglich“, dass mit besagter Eva in Janouseks Band sie gemeint sei, meinte die Ex-Politikerin.

Vor Richter Thomas Spreitzer bekannte sich der 65-Jährige nun „nicht schuldig“. Da Nina Janousek ihrer Zeugenladung aufgrund einer schweren Herzerkrankung nicht nachkommen konnte, musste die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Der Richter möchte „Madame Nina“ noch persönlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Identität der ominösen Eva befragen.

Janousek will finanzielle Wiedergutmachung

Dass Janousek mit den inkriminierten Passagen keineswegs einverstanden ist, machte allerdings ihre Anwältin Astrid Wagner klar. Der 65-jährige Beklagte hätte Passagen aus dem Buch „zu Propagandazwecken“ missbraucht, sagte Wagner. Das hätte Janouseks Gesundheitszustand verschlechtert. Dafür verlangte Wagner vom „hartgeld.com“-Betreiber 10.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung.

Der Richter ließ Wagner allerdings nicht als Privatbeteiligten-Vertreterin zu. Janousek komme im gegenständlichen Verfahren mangels rechtlicher Legitimation nicht als Privatbeteiligte in Frage, entschied Spreitzer.